Parteichef
Parteichef ist in der Alltagssprache der Überbegriff für Parteivorsitzender oder Parteiobmann.
Parteivorsitzende werden - meist zusammen mit 2 oder mehr ihrer Stellvertreter - auf Parteitagen gewählt, im Regelfall für Perioden von 3-5 Jahren. Die Parteichefs von größeren Parlamentsparteien haben meist noch weitere hohe Funktionen, wie z.B. Regierungschef/in, Minister/in oder parlamentarischer Klubobmann.
Viele heutige Staaten haben ein Parteiengesetz, das den groben Rahmen für politische Parteien absteckt und oft auch die teilweise Finanzierung der Partei- und Bildungsarbeit (Parteiakademie etc.) durch öffentliche Gelder regelt. In diesem Fall gilt die Verantwortung des Parteichefs und des Finanzreferenten nicht nur parteiintern, sondern auch gegenüber dem Staat und allenfalls seinem Strafrecht. Die parteiinterne Verantwortung ist durch die Sitzungen des Parteivorstands (bzw. des Präsidiums) und durch periodische Parteitage und die auf ihnen erfolgende "Entlastung" gegeben.
De facto sind die Spitzen einer Partei aber auch - trotz des freien Mandats der Abgeordneten - für Erfolge und Misserfolge bei Parlamentswahlen und Standeswahlen verantwortlich.
Von einem Parteichef erwartet man spezielle politische Fähigkeiten und Begabungen - unter anderem eine hohe Allgemeinbildung und Ethik, gute Rhetorik, nach Möglichkeit ein telegenes Äußere und eine angenehme Körpersprache, ferner Bürgernähe, Entscheidungsfreude und gleichzeitig Gesprächsbereitschaft, die Fähigkeit zum Delegieren und - natürlich - ein ansprechendes Familienleben. Dass diese Wunschvorstellungen oft widersprüchlich sind, muss zugunsten der "Verlockung der Macht" hingenommen werden.
Für die Organisation der Partei und die regulären Kontakte zu den Mitgliedern ist jedoch nicht der/die Vorsitzende, sondern der Parteisekretär oder Generalsekretär zuständig.
Im Regelfall haben Parteichefs schon eine "Parteikarriere" hinter sich, bei der sich die o.a. Fähigkeiten entwickeln können. Sie beginnt vielfach als Studentenfunktionär/in oder in einer Funktion bei der Parteijugend, bei einner kirchlichen Organisation oder in der Gewerkschaft.
Siehe auch:
- Vorsitz, Präsident, Obmann, Vorstand, Beirat
- Bundesparteiobmann, Bundeskanzler, Regierungschef
- Bundes- und Landespartei, Sektion, Ortsverband, Parteigliederung
