Partisan
- Dieser Artikel beschäftigt sich mit Partisan, einem bewaffnetem Kämpfer. Für Partisane, eine Stoßwaffe, siehe den dortigen Artikel.
Ein Partisan (von italienisch partigiano Parteigänger) ist ein bewaffneter Kämpfer, der nicht zu den regulären Streitkräften einer Armee gehört. Für den Gegner ist er nicht als Kämpfer erkennbar, weil er keine Uniform oder sonstige Abzeichen trägt. Partisanenkampf ist fast immer ein Verteidigungskrieg gegen Eroberer, Besatzer oder Kolonialisten. Auch in Bürgerkriegen oder anderen innerstaatlichen Konfliken treten Partisanen auf. Meist verfechten Partisanen einen zumindest partiell entwickelten nationalen Befreiungsanspruch.
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Taktik
Partisanen führen Kampfhandlungen auf vom Feind besetzten Gebiet durch. Sie sind im allgemeinen nur mit leichten Waffen ausgerüstet. Zu den von Partisanen durchgeführten Operationen zählen Sabotageakte, Spionage, Angriffe auf kleinere militärische Verbände des Feindes und Bekämpfung von Kollaborateuren. Partisanen operieren meistens aus der Zivilbevölkerung heraus.
Theorie
Partisanen sind irreguläre Truppen, die sich freiwillig und häufig spontan zusammenschließen, um einen gemeinsamen Gegner gewaltsam zu besiegen.
Üblicherweise kämpfen Partisanen gegen einen überlegenen Gegner und entgrenzen den Krieg, in dem sie den Gegner in "kampffreien" Zeiten und Zonen, also im Hinterland und auf dem Marsch und während der Rast angreifen.
Partisanen kämpfen nur für eigene, unmittelbare Interessen, meist nur innerhalb ihres Staatsgebietes, aber nicht immer regional, wie sich im spanischen Bürgerkrieg, bei Mao oder Tito zeigte. Die Funktion der Partisanen ist eine defensive, ihr Vorteil ist die genaue Ortskenntnis und die Möglichkeit, in der Bevölkerung unterzutauchen.
Eine weitere Besonderheit der Partisanen ist, dass sie sich in einem hybriden Zustand zwischen Zivilisten und Soldaten befinden. Sie sind nicht uniformiert und sind zugleich Kämpfer, die nicht nur mit dem Rückhalt der Bevölkerung agieren, sondern immer wieder in ihr verschwinden. Partisanen und Partisaninnen werden oft Teil der Folklore, wie sich zum Beispiel am eigenen Genre der Partisanen-Filme in Tito-Jugoslawien nachvollziehen lässt.
Der prominenteste Rechtsgelehrte des Deutschen Reiches und ehemalige Präsident der Vereinigung nationalsozialistischer Juristen, Carl Schmitt, dekretierte in seiner Theorie des Partisanen (1963) drei Merkmale - Politisierung, Irregularität, Mobilität - als verbindend. Laut Schmitt wird der Partisan nach dem Zusammenbruch der Staatlichkeit zum Träger des Politischen, der den "wahren Feind" erkennt.
Partisanen können aus anderen Ländern unterstützt werden (etwa der französische Maquis von Großbritannien. Diese nannte Carl Schmitt "Interessierte Dritte" und nicht Verbündete, da es kaum gemeinsame Interessen gibt und weil feste Bündnisse nicht zur Partisanentaktik passen
Rechtlicher Status
Der rechtliche Status von Partisanen wird vom Kriegsvölkerrecht kodifiziert und unterscheidet nicht zwischen Partisanen als irreguläre Kämpfer oder Partisanen als Kombattanten. Besonders problematisch ist die Bewertung von Taten, die als normales Verbrechen (z.B. Mord) und als kriegerische Handlung eingestuft werden können. Prinzipiell gibt es folgende Auffassungen:
Partisanen als irreguläre Kämpfer
Nach dieser Ansicht sind Partisanen irreguläre Kämpfer. Partisanen verletzen in der Regel geltendes Kriegsrecht, das zur Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten u.a. Uniformen, das sichtbare Tragen von Waffen usw. zwingend vorschreibt. Dies dient zum Schutz der nicht-uniformierten Zivilisten, denn nach Kriegsrecht ist es einer Armee verboten, Zivilisten anzugreifen. Umgekehrt folgt daraus, dass Zivilisten aber auch keine Armeeangehörigen angreifen dürfen. Das beiderseitige Angriffsverbot, Nicht-Uniformierte gegen Soldaten und Soldat gegen Nicht-Uniformierte geht von der Überlegung aus, dass sich beides nicht voneinander trennen lässt.
Handelt eine der beiden Parteien gegen dieses im Kriegsrecht definierte Angriffsverbot, tritt nach üblicher Sicht das Recht auf Selbstverteidigung an seine Stelle. Werden Soldaten also von Nicht-Uniformierten angegriffen, dürfen sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Waffen zurückschlagen - meistens nicht sehr selektiv zum Schaden unbeteiligter Zivilisten. Dies ist dann besonders verständlich, wenn sich Partisanen als Zivilisten tarnen. Übergriffe von nicht-uniformierten auf Soldaten führen in der Tat fast immer zu militärischen Gegenschlägen, die durch die damit verbundenen Emotionen und die zur Verfügung stehenden Waffen fürchterlich enden. Diese Gegenschläge entspringen dem natürlichen Recht auf Selbstverteidigung und entsprechen durchaus dem natürlichen Empfinden der angegriffenen Soldaten. Verfechter dieser Ansicht postulieren eine universelle Gültigkeit des Rechts auf Selbstverteidigung.
Oftmals wird jedoch versucht, mit diesem angenommenen Bruch des Kriegsrechts Übergriffe und Verbrechen der Besatzungsmacht an Zivilisten zu rechtfertigen. Deshalb muss betont werden, dass militärische Schläge gegen nicht-uniformierte nur dann dem Recht auf Selbstverteidigung entsprechen, wenn ein wenigstens indirekter Zusammenhang des betroffenen Personenkreises zur Partisanentätigkeit hergestellt werden kann.
Partisanen als Kombattanten
Nach dieser Meinung sind Partisanen Kombattanten und genießen damit den Schutz des Kriegsrechts, insbesondere sind Erschießungen von gefangengenommenen Partisanen Kriegsverbrechen. Diese Ansicht wird damit begründet, dass Angriffskriege dem Völkerrecht widersprechen oder aus moralischen Erwägungen illegal sind und damit der Aggressor auch mit Mitteln des Partisanenkriegs bekämpft werden darf.
In der Verteidigungsdoktrin der Roten Armee war der Partisanenkampf seit Mitte der 1930er Jahre fest eingeplant. In der Jugoslawischen Armee wurde der Partisanenkampf nach 1945 zur Hauptstrategie erhoben.
Partisanen im Zweiten Weltkrieg
- die Résistance Frankreich
- die Resistenza Italien
- Polen
- Sowjetunion
- Jugoslawien
- Jugoslawische Partisanen ("Tito-Partisanen")
- Tschetniks
- Griechenland
- Nationale Befreiungsfront EAM und Griechische Volksbefreiungsarmee ELAS
- rechtsnationale und royalistische Widerstandsgruppen
- Westukraine und Ostpolen gegen Sowjetunion und Polen (bis ca. 1950)
- Baltikum, v.a. Litauen gegen Sowjetunion (bis ca. 1953)
Partisanen in Deutschland
- die Edelweißpiraten aus Köln-Ehrenfeld
- die Gruppe Junger Bundschuh, Operationsgebiet 1943-45 zwischen Baden-Baden, Landau, Trier und Saarbrücken
- die Partisanenverbände in Kärnten und der Steiermark
Personen, die Partisanenverbänden angehörten
- Peter Gingold in Frankreich und Italien
- Josip Broz genannt Tito in Jugoslawien
Nach 1945
- die Mudjahedin
- Ein bekanntes italienisches Partisanenlied ist Bella Ciao.
Siehe auch
- Widerstandskämpfer, Haager Landkriegsordnung, Rebell, Guerilla, Befreiungsbewegung
- Partisan Review (bezeichnet im engl. Wissenschaftsslang eine parteiliche Prüfung)
Weblinks
- www.partigiani.de Widerstand in Italien unter deutscher Besatzung
