Partnerschaftsgesetz

Die Schweizer Bevölkerung stimmte am 5. Juni 2005 in einer Volksabstimmung mit 58% der Stimmen dem Partnerschaftsgesetz (PartG) zu. Das Gesetz ermöglicht homosexuellen Paaren die Registrierung ihrer Beziehung. Es tritt voraussichtlich 2007 in Kraft. Bis dahin werden die Zivilstandsbeamten geschult und ihre Datenbanken entsprechend angepasst.

Die Registrierung stellt die homosexuellen Paare in diversen Bereichen den Ehepaaren gleich, etwa in der Unterstützungspflicht, im Steuerrecht und im Umgang mit Versicherungen wie der AHV, Vermietern und dem Staat. Die Adoption ist kein Bestandteil des PartG, sie ist gemäss dem Gesetzestext sogar ausdrücklich verboten.

Das Gesetz wurde vom National- und Ständerat verabschiedet und kam wegen des Zustandekommens des fakultativen Referendums an die Urne. Die Gegner des Gesetzes monierten, es schwäche die Stellung der Familie, beschleunige die Einführung der Adoptionsmöglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, verursache für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung einen unverhältnismäßig großen Aufwand und fördere die "Homosexualisierung" der Gesellschaft.

Die grösseren Parteien standen dem Partnerschaftsgesetz mehrheitlich positiv gegenüber. Die Grünen, die SP, die CVP und die FDP hatten die Ja-Parole herausgegeben. Lediglich die SVP, die EVP und die EDU lehnten das Gesetz ab. Die Schweiz ist das erste Land, das die Registrierung von homosexuellen Paaren durch eine Volksabstimmung genehmigt hat.

Die Vorlage wurde lediglich in 6 1/2 von 23 Kantonen (bzw. 7 von 26 Kantonen und Halbkantonen) verworfen. Diese sind die katholischen Kantone Jura, Wallis, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Uri und Schwyz sowie der Kanton Thurgau.

Siehe auch: Lebenspartnerschaftsgesetz (Deutschland)

Weblinks

See also: Partnerschaftsgesetz, 2005, 2007, 5. Juni, AHV, Adoption, Beziehung, Christlichdemokratische Volkspartei, Datenbanken, Ehepaar