Passbild
Ein Passbild ist eine Fotografie, die auf einem Ausweis verwendet werden soll.
Die Bundesdruckerei verlangt für Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine ein Bildformat von 35 x 45 mm (ohne Rand).
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Anforderung an das Foto
Aktuelle Anforderungen in Deutschland
- Die Gesichtsfläche darf nicht abgedeckt werden und soll eine Länge von 20 mm nicht unterschreiten.
- Auf dem Lichtbild dürfen keine Uniformteile abgebildet sein
- Ist das Tragen einer Kopfbedeckung vorgeschrieben (z.B. Religionsgemeinschaft, geistlicher Orden), so ist diese Verpflichtung der Passbehörde nachzuweisen. Trotz Kopfbedeckung muss das Gesicht in vollem Umfang zu erkennen sein.
Ehemalige Anforderungen
Bis noch vor wenigen Jahren musste auf einem Passbild mindestens ein Ohr zu sehen sein. Besonders bei Menschen mit langen Haaren führte das oft zu unnatürlich aussehenden Aufnahmen. Allerdings verlangten die Grenzbeamten in der ehemaligen DDR sehr häufig bei der Personenkontrolle die Freilegung des auf dem Passfoto sichtbaren Ohres.
Zukünftige Anforderungen
Durch die zukünftige Verbreitung der automatischen Gesichtserkennung (Biometrie), wird die Entwicklung dahin gehen, dass ein neutraler, ernster Gesichtsausdruck gefordert wird. Das Bild wird dann nicht mehr schräg von vorne, sondern frontal aufgenommen werden.
Beispiele aus dem Ausland
In Großbritannien ist das Lachen auf einem Passbild verboten. In Kanada dürfen keine Zähne zu sehen sein, da dies die Fehlerquote für automatisierte Gesichtserkennung in die Höhe treibt.
Weblinks
- Amtliche Passbildtafel der Bundesdruckerei
- http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=242506
