Pate
Dieser Artikel befasst sich mit dem Taufpaten. Weiteres siehe: Pate (Begriffsklärung).
Taufpate (Schweiz: Götti m. / Gotte f.) ist ein Ehrenamt der christlichen Kirchen. Der Taufpate begleitet den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentsspendung. Sein Name wird im Kirchenbuch vermerkt. Der Begriff „Pate“ kommt vom lateinischen patrinus, „Mit-Vater“ (genau wiedergegeben mit dem altdeutschen Wort „Gevatter“).
In der christlichen Kirche ist es üblich, einem Täufling eine Person zur Seite zu stellen, die ihn auf dem Weg zur Taufe begleiten und für seine rechte Vorbereitung gegenüber der Gemeinde bürgen soll. Aus dieser Aufgabe entwickelte sich im Laufe der Kirchengeschichte das Patenamt. Ein Pate übernimmt bei der Kindstaufe die Mitverantwortung, dass das Kind den Glauben, auf den es getauft worden ist, erfahren und selbst leben kann. Bei Taufe soll entweder ein Pate oder zwei Paten verschiedenen Geschlechts zugegen sein. Bei der Firmung genügt nur eine einzige Person, die diese Aufgabe wahrnimmt. Die Voraussetzungen für das Patenamt sind bei Taufe und Firmung identisch: Die Erziehungsberechtigten und im Ausnahmefall der Spender des Sakraments benennen eine Person, die bereit und geeignet ist, das Amt auszuüben. In der Regel muss der Pate 16 Jahre alt sowie voll initiiert sein und ein glaubensgemäßes Leben führen. Nicht in Frage kommen die Eltern des Täuflings und Katholiken, die mit einer Spruchstrafe belegt sind.
Orthodoxe können Pate sein, sofern ein auch katholischer Pate vorhanden ist, evangelische Christen werden von der katholischen Kirche als Paten nicht akzeptiert, sondern gelten als Taufzeugen.
Nach evangelischer Auffassung übernimmt der Pate bei der Taufe die Rolle des Täuflings gleichsam als Stellvertreter. Traditionell trägt er das Kind zur Taufe, um es dort als wieder geborenen Menschen „aus der Taufe zu heben“. Er legt an des Täuflings statt das Bekenntnis ab und vollzieht die Entsagung vom Bösen.
Der Pate steht den Eltern als Führer in der religiösen Erziehung zur Seite.
Ein Patenamt ist in der Bibel nicht vorhanden. Eine Taufe ist auch ohne Paten gültig, jedoch sollen bei Kindern (unter 14 J.) mindestens zwei Paten benannt werden.
Die Zahl der Paten war - abgesehen vom Adel - für ein Kind bis ins 20. Jahrhundert auf 2-3 beschränkt.
Pate darf sein, wer einer christlichen Kirche angehört und sich zum Glauben an den dreieinigen Gott bekennt.
Wenn der Pate nicht der taufenden Gemeinde angehört, ist ein Patenschein erforderlich, der von der Gemeinde des Paten ausgestellt wird. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem in vielen Gemeinden bei der Taufe überreichten Patenbrief. Während ersteres ein rein amtliches Dokument zur Feststellung der Patenberechtigung ist (und i. A. bei der Kirche verbleibt), handelt es sich bei letzterem um eine Urkunde.
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Aufgaben des Taufpaten
Die Taufpaten haben die Aufgabe, die menschliche und religiöse Entwicklung des Täuflings zu begleiten und die Eltern zu unterstützen. In früheren Zeiten hatten die Taufpaten im Falle des frühen Todes der Eltern eine Fürsorgepflicht für das Kind.
Heute sind diese Aufgaben in den Hintergrund getreten. Oft beschränkt sich die Taufpatenschaft auf das Beschenken bei festlichen Anlässen. Viele Paten bemühen sich aber, eine persönliche Beziehung zu ihrem Patenkind aufzubauen und ihm ein Gesprächspartner zu werden.
Voraussetzungen (ev. und kath.)
- Der Taufpate muss selbst getauft und Kirchenmitglied sein. Mindestens einer (in besonderen Fällen mind. zwei) der Taufpaten muss die Konfession des Täuflings haben.
- Evangelische Paten müssen konfirmiert, katholische sollen gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein. Der Diözesanbischof (kath.) kann ein anderes Mindestalter festlegen. Im Einzelfall kann der Pfarrer (kath.) oder der Taufspender auch jüngere Paten zulassen. Ein Pate sollte alle Voraussetzungen erfüllen.
- Ein Christ, der einer nichtkatholischen Gemeinschaft angehört, kann (bei einer kath. Taufe) nicht Pate sein. Zusammen mit einem kath. Paten kann er Taufzeuge sein.
- Das Patenamt kann weder zurückgenommen noch abgegeben werden. „(...) [Es] erlischt [jedoch] wenn die Patin oder der Pate die Zulassung zum Abendmahl verliert, insbesondere bei einem Austritt aus der Kirche.“ (Art. 16 Abs. 5 der Ordnung des Kirchlichen Lebens der EKU)
Aufgaben des Täuflings
Meist ist das Verhältnis des Täuflings zu seinem Taufpaten ein intensiveres als zu anderen Tanten und Onkeln. Besonders im katholischen Glauben haben sich einige Traditionen, wie beispielsweise der Palmstock herausgebildet.
altertümliche Bezeichnungen
für Patenkind: dot
für (männlichen) Paten: Gevatter
