Patientenbeauftragter
Der oder die Patientenbeauftragte ist ein ist dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zugeordnet und wird von der Bundesregierung ernannt. Die Position wurde im Januar 2004 geschaffen.
Die Aufgaben des/der Patientenbeauftragten sind im Fünften Sozialgesetzbuch, §140h Satz 2 wie folgt definiert:
Die beauftragte Person hat darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden.
Die erste Patientenbeauftragte ist Helga Kühn-Mengel, frühere gesundheitspolitische Sprecherin und Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.
Siehe auch: http://www.patientenbeauftragte.de
