Patimokkha
In der Patimokkha sind die ersten und wichtigsten 227 buddhistischen Mönchsregeln enthalten. Sie regeln alle Bereiche des Mönchslebens. Die Nonnen haben darüber hinaus noch weitere spezielle Regeln. Hier sind nur einige genannt, die hauptsächlich auch für Laien interessant sein können, besonders für den Umgang mit buddhistischen Mönchen.
| Inhaltsverzeichnis |
Sammeln von Almosen
Buddhistische Mönche dürfen nur um Wasser oder Medizin bitten (Hygieneartikel wie z. B. Zahnbürsten zählen dazu), und wenn ihnen das Gewand gestohlen wurde, um ein neues Gewand. Alles andere muss ihnen unaufgefordert gegeben werden. (Umgekehrt bedanken sich Mönche nicht, weil es ihnen nicht geschenkt, sondern geopfert wird - also um gutes Karma zu erwirken, und nicht, um den Mönchen eine Freude zu machen.) Mönche dürfen keine Einladung ausschlagen, um eine später gemachte Einladung anzunehmen. Sie müssen die erste annehmen oder alle ablehnen. Mönche dürfen weder Geld noch Schmuck annehmen, auch kein rohes Getreide (deshalb kochen sie auch nicht selbst). Sie dürfen kein Fleisch verzehren, wenn sie wissen oder vermuten, dass das Tier für sie getötet wurde. Die Lebensmittel, die sie nicht bis 12 Uhr verzehrt haben, müssen sie wegschütten, und sie dürfen erst am nächsten Morgen wieder essen. Alkohol ist ganz verboten, so wie alle berauschenden Mittel. 3/4 des Essens sollte aus der Beilage bestehen(z.B. Reis).
Schonen von Lebewesen
Mönche dürfen keine Lebewesen gewollt oder aus grober Unachtsamkeit töten oder jemanden dazu veranlassen, es zu tun. Deshalb dürrfen sie nicht Rasen mähen, Erde umgraben oder jemanden auffordern, dies zu tun. Mönche dürfen auch nicht zum (Selbst-)Mord aufhetzen oder jemandem die Mittel dazu verschaffen.
Unterkünfte
Mönche dürfen mit Nicht-Ordinierten höchstens drei Nächte zusammen in einem Raum schlafen, und mit Frauen gar nicht. Wenn ein Mönch sich einen Ort zum Wohnen sucht, der als allgemein gefährlich oder unheimlich gilt, darf er dort keine Almosen in Empfang nehmen, sondern muss sie selber holen. Das Urinieren im Stehen ist Mönchen auch nicht gestattet.
Umgang mit Anderen
Wenn es keinen triftigen Grund gibt, sollten Mönche nicht nach 12 Uhr zu Versammlungen gehen. Theater, Kino, Sportveranstaltungen oder Paraden dürfen von Mönchen nicht besucht werden. Baden ist erlaubt, aber keine Wasserschlachten oder erschrecken. Lagerfeuer sind nur aus wichtigem Anlass erlaubt. Mönche dürfen Mitglieder oder Asketen von Orden anderer Glaubensrichtungen nicht bedienen, sondern dürfen ihnen nur Dinge anbieten. Mönche dürfen sich nicht mit Kriminellen verabreden, nicht einmal mit ihnen dieselbe Strecke zusammen gehen. Die Lehre darf nur jemandem dargelegt werden, der Respekt zeigt. Mönche dürfen sich nicht als Händler betätigen.
Umgang mit Frauen
thumb|400px|Sitzbereich für Mönche im Bangkok Domestic Airport Buddhistischen Mönchen ist es nicht gestattet, Frauen zu berühren oder sich mit einer Frau an einem geheimen oder nicht öffentlichen Ort aufzuhalten, geschweige denn Geschlechtsverkehr zu haben. Auch das Darlegen der Lehre gegenüber einer Frau ist in ausführlicher Form nur im Beisein eines weiteren Mannes erlaubt. Um Berührungen mit Frauen zu vermeiden, ist in Linienbussen üblicherweise die hintere Sitzreihe für Mönche reserviert. In Bahnhöfen, Flughäfen etc. gibt es eigene abgeteilte Sitzbereiche nur für Mönche.
