Patriarchalbasilika

Als Patriarchalbasiliken werden ursprünglich die vier römischen Hauptkirchen bezeichnet, die im liturgischen Sinne den höchsten Rang inne haben. Sie werden auch Basilicae Maiores bzw. früher Erzbasiliken, laienhaft manchmal auch Papstkirchen genannt, weil sie dem Papst als Patriarchen des Abendlandes direkt zugeordnet sind. Die Kirchen sind mit besonderen Privilegien ausgestattet und haben eine päpstliche Kathedra.

Es sind dies:

Die Besonderheit dieser vier genannten Patriarchalbasiliken ist, dass sie eine porta sancta (Heilige Pforte) und einen altare papale (Papstaltar) haben.

Die portae sanctae werden in einem speziellen Ritus vom Papst oder dessen Beauftragtem nur für die Dauer eines Heiligen Jahrs geöffnet und spielen dabei eine wichtige Rolle bei der Gewährung der sogenannten vollständigen Indulgenz. Am altare papale ist nur der Papst (oder in Ausnahmefällen dessen Vikar) berechtigt, die Heilige Messe zu lesen.


Diese vier Patriarchalbasiliken sind zugleich Teil der sieben römischen Pilgerkirchen, von denen in späteren Zeiten bisweilen auch die Kirche des Laurentius San Lorenzo fuori le mura als Patriarchalbasilika bezeichnet wurde, weil die Erinnerung an eine konstantinische Kirche neben der heutigen bestand, die als größere Basilika (Basilika maior) bezeichnet wurde, jedoch in einem landläufigen Sinn und nicht im Sinne einer Hauptkirche von Rom. Darum hat San Lorenzo bis heute auch keine porta sancta oder altare papale.

San Francesco in Assisi (1756) und Santa Maria degli Angeli in Portiuncula (1906) wurden dagegen offiziell von den jeweiligen Päpsten zu Patriarchalbasiliken erhoben und besitzen einen altare papale.

Auch Bischofskirchen, die einen Patriarchen als Vorsteher haben bzw. hatten, werden als Patriarchalbasilka bezeichnet (u.a. in Lissabon, Venedig, Aquileja).

Siehe auch: Kirchen in Rom

See also: Patriarchalbasilika, 1756, 1906, Aquileja, Assisi, Basilica maior, Heilige Messe, Heiliges Jahr, Kathedra, Kirchen in Rom