Pensionsrückstellung

Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen für betriebliche Pensionsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern und ehemaligen Arbeitnehmern eines Unternehmens in dessen Handelsbilanz. Pensionsrückstellungen werden über den Personalaufwand gebildet und mindern damit den Gewinn eines Unternehmens.

Pensionsrückstellungen werden nach § 6a Einkommensteuergesetz steuerlich nur anerkannt, wenn der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf Pensionsleistungen hat und die Pensionszusage schriftlich erteilt wurde.

Pensionszusagen, die zu Pensionsrückstellungen führen, sind eine Form der betrieblichen Altersversorgung neben Direktversicherungen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Unterstützungskassen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Pensionsrückstellung, Arbeitnehmer, Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung, Einkommensteuergesetz, Handelsbilanz, Pensionskasse, Personalaufwand, Rechtsanspruch