Personalakte

Eine Personalakte ist die Sammlung der für das Arbeitsverhältnis relevanten Unterlagen über einen Mitarbeiter (oder eine Mitarbeiterin) durch den Arbeitgeber. Ihr Inhalt wird durch arbeitsrechtliche Vorschriften bestimmt. Der Mitarbeiter (Arbeitnehmer, Beamter) hat das Recht, die Personalakte einzusehen. Personalakten sind strikt vertraulich zu behandeln.

Welche Dokumente und Einträge in die Personalakte aufgenommen werden, ist Sache des Arbeitgebers. Er muss jedoch das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters wahren und auch für den Datenschutz sorgen (siehe auch: Arbeitnehmerdatenschutz).

Gesammelt werden dürfen beispielsweise

siehe auch: Arbeitsrecht

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Personalakte, Abmahnung, Arbeitgeber, Arbeitnehmerdatenschutz, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Datenschutz, Ermahnung