Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche Personen und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, sie hat aber eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit.
Deutschland
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft),
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- die Kommanditgesellschaft (KG) und
- die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe).
Daneben existieren in Deutschland
- die stille Gesellschaft,
- die Reederei und
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung.
Österreich
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR),
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- die Kommanditgesellschaft (KG)
- die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)[[1]] und
- die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG).
Daneben existiert in Österreich
- die stille Gesellschaft.
Der Gegenbegriff innerhalb der Gesellschaftsformen sind die sog. Kapitalgesellschaften.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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