Personenkontrolle
Eine Personenkontrolle dient der Identitätsfeststellung einer Person durch berechtigte Amtsträger (Polizei, Zoll, Fischereiaufseher usw.).
Durch die Identfikation einer Person kann man Berechtigungen prüfen (z.B. Fahrerlaubnisrecht, Waffenrecht, ausländerrechtliche Aufenthaltserlaubnis), Datenabgleiche sowie Statuszuordnungen vornehmen (Uniformtragerecht, Aufenthaltsrecht in einem Verkehrsmittel oder in einer Anlage, unterliegt die Person dem Wehrrecht? usw.).
Einer Personenkontrolle können auch anderen Maßnahmen vorausgehen oder eine Folgemaßnahme darstellen.
Bei einer namtentlich unbekannten Personen wird polizeilicherseits das Personenfeststellungsverfahren angewendet.
siehe auch: Verkehrskontrolle, Kontrollstelle, Fahndung, Fahrkartenkontrolle, Erkennungsdienstliche Behandlung, Vereinzelungsanlagen.
Kategorie:Polizei- und OrdnungsrechtKategorie:Strafverfahrensrecht
