Persönliche Schutzausrüstung
Die Persönliche Schutzausrüstung - kurz PSA - sollte bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, um Verletzungsrisiken zu vermeiden oder zu minimieren.
Schutzausrüstungen finden Verwendung zum Beispiel in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, bei der Feuerwehr oder in der Bauwirtschaft. Aber auch in vielen Betrieben, in der Freizeit oder beim Sport können sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen. Sie müssen den jeweiligen nationalen Normen und Gesetzen entsprechen.
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Kategorien
Eine Unterteilung der PSA kann in verschiedene Kategorien erfolgen. Diese zeigen das Risiko auf, gegen das die PSA schützen soll:
Kategorie I
Gegen geringfügige Risiken.
Kategorie II
Gegen mittlere Risiken, die ernste Verletzung zur Folge haben. Oft sind hier Mechanische Gefahren der Auslöser.
- Gehörschutz
- Schutzbrille
- Schutzhandschuh
- Sicherheitsschuh
Kategorie III
Gegen tödliche oder nicht mehr rückgängig zu machende Schäden. Oft sind hier Chemische Gefahren der Auslöser.
- Atemschutzgerät
- Tauchgerät
- Absturzsicherung
Siehe auch: Persönliche Ausrüstung eines Feuerwehrmannes, PSA-Forst, CE-Zeichen, GS-Zeichen, DIN-Norm
Weblinks
- Erläuterungen zu den geltenden Bestimmungen
- Schutzkleidung
- Atemschutz
- Gehörschutz
- Kletterseile
- EU-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen
