Petition
Eine Petition (lat. petitio der Angriff, das Ersuchen) bezeichnet eine Eingabe (Bitte oder Beschwerde) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung.
Im engeren Sinn handelt es sich meist um Bitten von Bürgern an Regierungen, Gesetze zu ändern bzw. zu beschließen. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte. Petitionen an Parlamente werden an jeweiligen Petitionsausschuss weitergeleitet, der sie prüft und beantwortet.
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Petitionsrecht
Als Petitionsrecht wird das Recht bezeichnet, eine Eingabe an alle Ämter und Stellen zu richten und:
- angehört zu werden.
- In der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen.
Deutschland
Das Petitionsrecht ist im deutschen Grundgesetz (GG) festgeschrieben; Eine Eingabe kann jedermann jederzeit an jede zuständige Stelle oder an die Volksvertretung richten.
- Artikel 17 GG - Feststellung des Petitionsrechts
- Artikel 17a GG - Mögliche Einschränkung des Petitionsrechtes (Beamte müssen in Dienstsachen den Dienstweg einhalten; Gemeinschaftliche Petitionen von Soldaten und anerkannten Kriegsdienstverweigerern sind unzulässig)
- Artikel 45c GG - Petitionsausschuss des Bundestages
In Bayern gilt parallel Art. 115 der Bayerischen Verfassung. Anonyme Petitionen werden nicht behandelt.
Eine Petition im Sinne des GG muss schriftlich erfolgen und den Absender erkennen lassen. Der Eingabesteller hat einen Anspruch darauf, dass seine Petition entgegengenommen und verbeschieden wird. Ihm muß jedoch lediglich das Ergebnis mitgeteilt werden, einen Anspruch auf eine Begründung gibt das Petitionsrecht nicht.
Schweiz
In der Schweizer Bundesverfassung wird das Petitionsrecht in Artikel 33 garantiert [1]. Die Behörden werden darin verpflichtet, von der Petition Kenntnis zu nehmen, müssen aber nicht darauf eingehen. Trotzdem werden die Anliegen von Petitionen beachtet, beantwortet und berücksichtigt.
Petitionen können auch von Ausländern, Minderjährigen und juristischen Personen eingereicht werden und sind nicht an eine spezielle Form gebunden [2].
Dieses historische Recht verliert an Bedeutung, da sich die politischen Rechte seit Einführung der Petition im früheren 19. Jahrhundert bald darauf um verbidliche Initiative und verbidliches Referendum erweitert haben.
Besonderheit: Die Eingabe an den Bundespräsidenten bezüglich einer vorzeitigen Entlassung aus der Haft nennt man Gnadengesuch.
Siehe auch :
Weblinks
- http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a02/index.html - Petitionsausschuss des deutschen Bundestages (Behandlung von Petitionen)
- http://www.europarl.eu.int/committees/peti_home.htm - Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments (Behandlung von Petitionen)
- http://www.europarl.eu.int/petition/help_de.htm - Verfahren für die Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament und Verweis auf direkte Eingabemöglichkeit für Petitionen
