Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind

Was Pflanzenschutzmittel sind, ist in § 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) geregelt. Die Substanzen dürfen erst in die Praxis eingeführt werden, wenn sie ein langwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Federführend in dem Verfahren ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Zugelassene Pflanzenschutzmittel erhalten eine Zulassungsnummer, die zusammen mit dem Zulassungszeichen (Ährenschlange im Dreieck) auf der Verpackung stehen muss.

Pflanzenschutzmittel sind in der Regel so genannte Zubereitungen, d.h. sie enthalten neben dem eigentlichen Wirkstoff noch Zusätze, die beispielsweise für eine bessere Verteilung des Mittels sorgen sollen.

Bestimmte Wirkstoffe unterliegen in einigen Ländern Anwendungsverboten oder -einschränkungen. In Deutschland werden Einzelheiten hierzu von der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anw-VO) geregelt. Gründe für ein Anwendungsverbot bzw. eine Anwendungsbeschränkung können z. B. neuere Erkenntnisse zur Gesundheitsgefährdung oder eine starke Anreicherung in der Umwelt sein.

Literatur

Gerd Fleischer, Hermann Waibel: Externe Kosten des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in der Landwirtschaft - Handlungsbedarf für die Agrarumweltpolitik. Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht 22(3), S. 433 - 448 (1999)

Weblinks

Siehe auch

Abstandsauflagen, Pflanzenschutz, Spritzfenster


See also: Pflanzenschutzmittel, Abstandsauflagen, Akarizid, Algizid, Bakterizid, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Fungizid, Herbizid