Politische Parteien in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Parteienstaat. Die politischen Parteien bestimmen zu einem großen Teil die Politik in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen

Die Stellung politischer Parteien in Deutschland wird in Artikel 21 Grundgesetz folgendermaßen beschrieben:

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen.
Parteien, die nach ihren Zielen, oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Parteienprivileg).

Die Aufgaben der Parteien und ihre wichtige Rolle in modernen Staaten werden damit zum ersten Mal in einer deutschen Verfassung anerkannt. Die Aufnahme der Parteien in das Grundgesetz ist eine der Lehren aus der Weimarer Republik, wo die Parteien nicht als teilnahmeberechtigt an der Politik anerkannt waren und am Schluss abgeschafft werden konnten.

Definition im Parteiengesetz

Nach dem Parteiengesetz sind Parteien wie folgt definiert:

§ 2 Begriff der Partei
(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
(2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.
(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder
2. ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.

Parteien müssen sich beim Bundeswahlleiter registrieren und dort Satzung, Programm und die Namen der Vorstandsmitglieder hinterlegen. Diese Daten kann dort jedermann abrufen. Das aktuelle Anschriftenverzeichnis aller registrierten Parteien ist als PDF-Datei online abrufbar. Ihre Arbeit nimmt eine Partei in Deutschland offiziell mit der Gründungsversammlung auf.

Programme

Die Parteien geben sich ein Grundsatzprogramm, das in der Regel für mehrere Jahre oder Jahrzehnte Gültigkeit hat. In den Grundsatzprogrammen werden vor allem die Werte und Ideologien festgelegt.

Vor den einzelnen Wahlen werden aktuelle und für die kommende Legislaturperiode bestimmte Wahlprogramme oder Regierungsprogramme beschlossen.

Programmatische Beschlüsse sind neben der Bundesebene auch auf Landesebene und in den Kommunen üblich. Daneben gibt es aus aktuellem Anlass auch programmatische Beschlüsse zu einzelnen Themenbereichen, die das Grundsatzprogramm ausfüllen und ergänzen sollen. Die deutschen Parteien haben nach der Wiedervereinigung Deutschlands meist auch neue Grundsatzprogramme verabschiedet.

Aufgaben der Parteien

Die Aufgaben der Parteien sind vielfältig und teilweise umstritten. In § 1 des Parteiengesetzes sind einige Aufgaben festgelegt:

(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.

Parteienfinanzierung

In Deutschland erhalten die Parteien neben dem Geld, das sie durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen bekommen, noch Geld vom Staat.

Die Parteienfinanzierung ist im Parteiengesetz geregelt und war der Grund, warum dieses erst 1967 beschlossen wurde. Maßstab der staatlichen Zuschüsse ist die "Verwurzelung in der Gesellschaft". Einen Anspruch auf einen staatlichen Zuschuß hat jede Partei, die bei einer EU-/Bundestagswahl mind. 0,5 oder bei einer Landtagswahl mind. 1% der Stimmen erhalten hat. Für die ersten 5 Millionen Stimmen gibt es einen Zuschuss von 0,66 € pro Stimme. Jede weitere wird mit 0,51 € finanziert. Aber nicht nur die erhaltenen Stimmen einer Wahl spiegeln die Verwurzelung in der Gesellschaft wider. Auch Parteispenden werden berücksichtigt. Für jeden Euro aus Beiträgen oder Spenden gibt Staat 0,51 € hinzu. Allerdings werden nur die ersten 3067 Euro pro Person berücksichtigt. Für die staatlichen Mittel wurden aber generelle Obergrenzen festgelegt. Zum einen gibt es die relative Obergrenze die festlegt, daß eine Partei nicht mehr Geld vom Staat erhalten darf, als sie selbst erwirtschaftet hat. Und zum anderen gibt es die absolute Obergenze. Sie legt fest, wieviel der Staat den Parteien insgesamt zur Verfügung stellt. Derzeit liegt diese Grenze bei 133 Mio €/Jahr. Werden diese 133 Mio €/Jahr überschritten und das passiert regelmäßig, werden die staatlichen Zuschüsse anteilig verteilt.

Die Regelungen wurden auf Grund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und von Skandalen um die Parteienfinanzierung mehrfach geändert. Zuletzt klagten ödp und Die GRAUEN gemeinsam erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten wäre. Kernpunkt dieser Klage ist die Festlegung, das Parteien bei mindestens drei Landtagswahlen 1% der Stimmen haben müssen, um relevante Zuschüsse zu bekommen. Bisher und somit auch weiterhin gilt als Grenze 1% in einem Bundesland.

Entwicklung der Parteien in Deutschland

Hauptartikel: Geschichte der Parteien in Deutschland

Nachdem in der ersten Bundestagswahl viele Parteien in den Bundestag gewählt wurden, befürchtete man teilweise wieder Weimarer Verhältnisse (Parteienzersplitterung). Bereits in der ersten Legislaturperiode nahm die Zahl der Fraktionen ab. In der Folge konzentrierten sich die Stimmen mit der Zeit fast vollständig auf die drei großen Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP). Erst in den 80ern schaffte mit den Grünen wieder eine vierte Partei den Einzug in den Bundestag. Seit der Wiedervereinigung ist mit der PDS eine weitere Partei im Bundestag vertreten.

Parteienkritik

In Deutschland gibt es inzwischen eine große Parteienverdrossenheit. Es wird oft Kritik an der heutigen Macht der Parteien geäußert.

Kritikpunkte sind:

Aktuelle Grundsatzprogramme

der in bundesdeutschen Landesparlamenten und/ oder im Bundestag vertretenen Parteien

Im deutschen Bundestag vertretene Parteien

In einzelnen Landtagen vertretene Parteien

Siehe auch: Liste der politischen Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland, Parteinahe Stiftungen, Freie Wähler, Politische Parteien in der Schweiz, Politische Parteien in Österreich.

Farben der Parteien

Viele Parteien in Deutschland werden Anhand bestimmter Farben gekennzeichnet, unter Anderem bei Wahlkampfstatistiken im Fernsehen. Sie werden auch im umgangssprachlichen Bereich verwendet, um etwas politisch zuzuordnen, wie beispielsweise wenn man Menschen als "schwarz wie die Nacht" bezeichnet.

Weblinks

See also: Politische Parteien in Deutschland, 14. April, 17. März, 1989, 1993, 1994, 1997, 1998, 20. Dezember, 2002