Politisches System Schwedens

Inhaltsverzeichnis

Verfassung

Die schwedische Verfassung besteht aus vier Grundgesetzen:

Staatsoberhaupt

Schwedens Staatsoberhaupt ist dem Grundgesetz zur Regierungsform (Regeringsformen) nach der schwedische König. Die Thronfolge wird durch ein weiteres Grundgesetz, Successionsordningen, geregelt.

Die Aufgaben des Staatsoberhauptes sind gemäß Verfassung rein repräsentativ und zeremoniell. Der König/die Königin hat keinerlei politische Machtbefugnisse und nimmt nicht am politischen Leben teil.

Legislative (der Reichstag)

Schweden hat ein Einkammernparlament, den sog. Reichstag, der aus 349 Abgeordneten besteht. Der Reichstag wird alle vier Jahre gewählt. Die im Reichstag vertretenen Parteien bilden Fraktionen (schwed. riksdagsgrupp), deren Arbeitsweise gesetzlich nicht geregelt ist. Die Fraktionen entscheiden selbst, wie sie arbeiten wollen, doch bekommen sie finanzielle Unterstützung.

Die wichtigsten Aufgaben des Reichstages sind:

Gesetzgebung

Gesetzesentwürfe können von der Regierung (Proposition) oder von Abgeordneten (Motion) eingebracht werden. Propositionen und Motionen werden danach an einen Parlamentsausschuss zur Beratung verwiesen. Der Ausschuss verfasst einen Bericht, der dem Reichstag zur Stellungnahme vorgelegt wird und reicht schließlich den fertig beratenen Gesetzesvorschlag an den Reichstag zurück, wo er beschlossen, verworfen oder (durch ein Drittel der Abgeordneten) an den Ausschuss zurückverwiesen wird.

Auflösung des Reichstages

Der Reichstag wird vor Neuwahlen aufgelöst. Die Regierung hat das Recht, Neuwahlen auszuschreiben. In diesem Fall dauert die Legislaturperiode eines durch Neuwahlen hervorgegangenen Reichstages nur bis zum Ende der regulären Wahlperiode.

Notstandsregelung

In Krisenfällen kann eine Kriegsdelegation, bestehend aus dem Reichstagspräsident und 50 Reichstagsabgeordneten für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden, um den Reichstag zu ersetzen.

Exekutive

Die Regierung

Die schwedische Regierung besteht aus dem Premierminister (schwed. statsminister) und den Ministern (schwed. statsråd). Nur der Premierminister wird vom Reichstag gewählt, die Minister werden vom Premierminister ernannt und dem Reichstag bekanntgegeben. Die Regierung fasst ihre Beschlüsse kollektiv, wobei der Konsens vom Premierminister festgestellt wird.

Die Minister sind i.d.R. einem der 10 Ministerien (schwed. departement) zugeordnet, entweder als deren Leiter oder als Bereichsleiter. Die Hauptaufgabe der Ministerien ist die Vorbereitung von Regierungsbeschlüssen im jeweiligen Fachbereich. Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten dürfen die Ministerien aber keine Weisungen an die ihnen unterstellten Behörden erteilen.

Die Verwaltung

Staatliche Verwaltung

Die staatliche Verwaltung ist der Regierung unterstellt. Jede Behörde (schwed. ämbetsverk) ist einem Ministerium zugeordnet. Die Behörden sind für die Umsetzung der vom Reichstag und der Regierung gefassten Beschlüsse und Verordnungen zuständig, sind aber in deren Durchführung selbständig, das sie weisungsungebunden sind.

Jede Behörde steht unter der Leitung eines Generaldirektors und eines Verwaltungsrates, dessen Vorsitzender der Generaldirektor ist. Deren Tätigkeit wird durch das Verwaltungsgesetz aus dem Jahr 1986 geregelt.

Regionale Verwaltung

Zur Durchführung regionaler Aufgaben der Staatsverwaltung ist das Land in 21 Provinzen eingeteilt (schwed. län). Die regionalen Verwaltungsaufgaben werden von einer Provinzialregierung (schwed. länsstyrelse) wahrgenommen, deren Vorsitzender der von der Regierung für sechs Jahre ernannte Regierungspräsident (schwed. landshövding) ist. Unter anderem sind die Provinzialregierungen zuständig für Polizeiwesen, öffentlichen Verkehr und Verkehrssicherheit, Zivilverteidigung, Landwirtschaft und Fischerei, Tierschutz und vieles andere.

Kommunale Verwaltung

Die kommunale Verwaltung erfolgt auf zwei Ebenen: der Gemeinde (schwed. kommun) und dem Provinziallandtag (schwed. landsting). Auf beiden Ebenen gibt es vom Volk alle vier Jahre gewählte Beschlussorgane.

Die Gemeinden (sog. Primärkommunen), deren Zahl sich von 1952 bis heute durch Zusammenlegungen von ungefähr 2.500 auf 289 verringert hat, sind mit der Durchführung von Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung betraut. Wichtige Aufgaben sind u.a. die Kinderbetreuung, das Schulwesen (Grundschulen und Gymnasien), der Sozialdienst, die Altenpflege und die Betreuung von Behinderten, Städteplanung und Bauwesen u.a.

Die Provinziallandtage (sog. Sekundärkommunen) sind für Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zuständig, die für einzelne Gemeinden zu umfassend sind. Die wichtigste Aufgabe ist das Gesundheitswesen und die Krankenpflege.

Gemeinden und Provinziallandtage finanzieren ihre Tätigkeit vor allem durch die Erhebung direkter Einkommenssteuern.

Judikative

Das schwedische Gerichtswesen im Straf- und Zivilrechtsbereich ist auf drei Ebenen organisiert: die Gerichte erster Instanz (tingsrätt), Gerichte zweiter Instanz (hovrätt) und die dritte Instanz, der Oberste Gerichtshof (schwed. Högsta domstolen).

Ebenfalls die Verwaltungsgerichte weisen drei Instanzen auf: Verwaltungsgerichte erster Instanz heißen länsrätt, die zweiter Instanz kammarrätt und der Oberste Verwaltungsgerichtshof heißt Regerinsgrätt.

Parteien

Im schwedischen Reichstag sind heute sieben Parteien vertreten:

Daneben gibt es lokale und regionale Parteien, die Abgeordnete in Gemeindeversammlungen oder Provinziallandtagen entsenden. Seit 2003 gibt es eine Partei, die europakritische 'Junilistan', die jedoch nicht im Reichstag sondern nur im Europäischen Parlament vertreten ist.

Literatur

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See also: Politisches System Schwedens, 1810, 1949, 1975, 1979, 1986, 1992, 2003, Centerpartiet, Folkpartiet liberalerna