Polizeikontrolle

Polizeikontrolle ist ein Begriff aus dem Polizeirecht. Sie dient ausschließlich der Gefahrenabwehr. Die Regelungen zur Polizeikontrolle richten sich bei den Länderpolizeien nach den Vorschriften im jeweiligen Bundesland und beim Bundesgrenzschutz das Bundesgrenzschutzgesetz.

Eine Polizeikontrolle wird durch

-sowie jeweils Abgleich der Daten mit dem Bestand der Fahndungsdateien-

durchgeführt. Hierzu ist je nach Bundesland auch die Durchsuchung von Personen und Fahrzeugen möglich.

Eine Polizeikontrolle ist weder eine Kontrollstelle (Strafverfahrensrecht) noch eine Verkehrskontrolle (Verkehrsrecht).

siehe auch:

Personenkontrolle, Kontrollstelle, Verkehrskontrolle

See also: Polizeikontrolle, Bundesgrenzschutz, Gefahrenabwehr, Personenkontrolle, Polizeirecht, Strafverfahrensrecht, Verkehrskontrolle, Verkehrsrecht, Kontrollstelle