Polizeiverband
Ein Polizeiverband (Polizeilicher Verband) ist eine Einheit der Polizeien.
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Deutschland
In Deutschland handelt es sich bei der Polizeien auf Bundesebene um den Bundesgrenzschutz und das Bundeskriminalamt. Auf der Länderebene (Länderpolizei) bestehen Landespolizeien, Landeskriminalämter und weitere Behörden, z.B. für die Aus- und Fortbildung, für die Verwaltung (Polizeiverwaltungsämter) und Forschungsinstitute.
Der größte Verband sind die Landespolizei und die Bereitschaftspolizei. An dritter Stelle folgen die Landeskriminalämter.
Landespolizei
In jedem deutschen Bundesland bestehen Landespolizeien als Länderpolizeien.
Bereitschaftspolizei
In jedem deutschen Bundesland bestehen auch Bereitschaftspolizeien als Länderpolizeien.
Diese stellen an sich einen Großverband mit z.T. mehreren Tausend Angehörigen dar. Jede Bereitschaftspolizei ist in Abteilungen, Hundertschaften, Züge, Gruppen, Halbgruppen und Trupps unterteilt.
Eine Hundertschaft ist eine geschlossene Einheit der Polizei in der Stärke von ca. 80 Polizeivollzugsbeamten. Eine Hundertschaft hat mehrere Züge. Jeder Zug hat i.d.R. je vier Gruppen.
Eine Hundertschaft wird von einem Hundertschaftsführer geleitet, der Angehöriger des gehobenen Dienstes ist.
Auf Bundesebene koordiniert der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder die Tätigkeit der 16 Bereitschaftspolizeien.
Die Länderpolizei und die Bundespolizei ist zwar ebenfalls ein polizeilicher Verband, wird jedoch nicht als solcher bezeichnet.
Österreich
Auf Bundesebene existiert die Bundespolizei; auf Länderebene die Landesgendamerie.
Siehe auch:
Bundespolizei, Polizeiorganisation, Innere Sicherheit, Verbandsabzeichen, Liste der Polizeithemen, Portal Polizei, Verband (Militär), Kategorie:Militärischer Verband
