Postamt
Unter Postamt (Abkürzung PA) verstand man bis zur Privatisierung eine Dienststelle der Postverwaltungen, die Aufgaben des Postbetriebsdienstes, teilweise den Pressevertrieb, Aufgaben im Postscheck-, Postspargiro-, Postsparkassen- und Geldübermittlungsdienst sowie bestimmte Aufgaben im Fernmeldedienst in einem fest umrissenen Gebiet wahrnahm. Neben den für den Postbetrieb notwendigen Räumen und Ausrüstungen (Schalter, Sortierräume, u.a.) waren Amtszimmer des Vorstehers und der Verwaltung sowie teilweise Wohnräume für Postmitarbeiter vorhanden.
Bis in die 1960er wurde der Begriff Postanstalt verwendet. Heute werden noch bestehende Poststellen als Postfilialen oder Postagenturen bezeichnet.
