Prädikat

Der Begriff Prädikat (v. lat.: praedicare = bekannt machen, (öffentlich) ausrufen) bezeichnet:

  1. eine Qualitätsbezeichnung, den Ausdruck einer Beurteilung oder einen Titel (wie in "Prädikatswein", Note eines Examens); siehe Prädikat (Qualität)
  2. in der Logik das, was dem Subjekt in einer Aussage zugeschrieben wird, siehe Prädikat (Logik)
  3. in der Grammatik die Satzaussage, die das Subjekt näher bestimmt, siehe Prädikat (Grammatik)
  4. eine Rangbezeichnung, siehe Adelsprädikat
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See also: Prädikat, Adelsprädikat, Latein, Prädikat (Grammatik), Prädikat (Logik), Prädikat (Qualität)