Prälat
Der Prälat (lat.: praelatus, der Vorgezogene, der Vorsteher oder der Bevorzugte) ist ein Würdenträger in der christlichen Kirche.
In der katholischen Kirche bezeichnet der Titel Prälat einen Inhaber ordentlicher Leitungsbefugnisse ähnlich denen eines Bischofs oder Abts. Es kann sich bei einem Prälaten jedoch auch um den Inhaber höherer kurialer Ämter handeln.
Die Prälaten werden mit ihrem jeweils höchsten Titel angesprochen, z.B. Herr Kardinal bzw. Eminenz.
Weit häufiger trifft man in der katholischen Kirche jedoch auf die Ehrenprälaten. Hierbei handelt es sich um verdiente Geistliche, z.B. Priester, die vom Papst einen der drei möglichen Ehrenprälatentitel erhalten haben, meist um repräsentative Aufgaben z.B. gegenüber dem Staat auf einer höheren Ebene in Vertretung des Bischofs wahrnehmen zu können.
Die Ehrenprälatentitel sind:
- Apostolischer Protonotar
- Ehrenprälat Seiner Heiligkeit
sowie, ihnen rangmäßig nachstehend und strenggenommen kein Prälatenrang, der Ehrentitel
- Kaplan Seiner Heiligkeit (Monsignore)
Die korrekte deutsche Anrede für einen Protonotar oder Ehrenprälaten lautet Herr Prälat oder auch Monsignore (italienisch: mein Herr, Abkürzung "Msgr.", in Italien und im angelsächsischen Bereich meist "Mons.") für einen Kaplan Seiner Heiligkeit.
In den beiden evangelischen Landeskirchen Baden und Württemberg werden die als "Regionalbischöfe" und Stellvertreter des Bischofs in den Sprengeln (Regierungsbezirken vergleichbar) wirkenden Mitglieder der Kirchenleitung auch Prälat genannt. Die badischen Prälaten sind Seelsorger der Pfarrerschaft; die württembergischen Prälaten sind Vorgesetzte der Dekane.
