Präsident (Verwaltung)
Der Titel eines Präsidenten wird auch außerhalb des Staatsrechts gebraucht. Die Leiter von folgenden Organisationen können Präsident, meist als beamtenrechtlichen Titel, genannt werden:
- Universitäten
- Behörden festgelegt bei bestimmten Behörden/bzw. ab einer bestimmmten Größe:
- Oberfinanzdirektionen (Oberfinanzpräsident/Finanzpräsident)
- Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
- Zollkriminalamt
- Polizeipräsidium
- Gericht (außer bei kleinen Amtsgerichten und beim Arbeitsgericht)
- Firmen
- Vereine
- Gesprächsleiter eines Gremiums, dort sitzt er dem Präsidium vor.
