Präsident (Verwaltung)

Der Titel eines Präsidenten wird auch außerhalb des Staatsrechts gebraucht. Die Leiter von folgenden Organisationen können Präsident, meist als beamtenrechtlichen Titel, genannt werden:

Siehe auch

See also: Präsident (Verwaltung), Amtsgericht, Arbeitsgericht, Behörde, Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Firma, Gericht, Oberfinanzdirektion, Organisation, Polizei