Prinzipat
Prinzipat ist eine moderne Bezeichnung für die Herrschaftsstruktur des Römischen Reiches in der frühen und mittleren Römischen Kaiserzeit. Mit der Erhebung des von Caesar adoptierten - und im Kampf um das Caesar-Erbe letztlich siegreichen - Octavian zum Augustus durch den Senat 27 v.Chr. wurde die Grundlage für ein neues Herrschaftssystem gelegt, das die Zusammenführung von republikanischen Traditionen mit der Vorherrschaft eines herausragenden Einzelnen versöhnen sollte. Diese Doppelfunktion der neuen Ordnung erklärt sowohl die damit ursprünglich verknüpfte Vorstellung einer Wiederherstellung der Republik (res publica restituta) nach dem Ende der Bürgerkriege als auch den gleichsam evolutionären (Karl Christ) Ausbau der kaiserlichen Herrschaftslegitimation in der langen Regierungszeit des Augustus und seines Nachfolgers Tiberius, der über die zeitlich befristeten Imperien des Augustus hinaus ein prokonsularisches Imperium auf Lebenszeit erhielt.
Als Begriff ist der Prinzipat herzuleiten von lat. princeps und dies auch wieder in einem doppelten Sinn: der princeps stand sowohl für den Ersten Bürger (princeps civitatis) als auch für den angesehendsten unter den Senatoren (princeps senatus), dem als Erstem unter Gleichen (primus inter pares) in allen wichtigen Beschlussfragen auch das Recht der ersten Rede eingeräumt wurde.
Entstehung und Ausgestaltung des Prinzipats
Der Prinzipat ist in einem mehrstufigen Prozess des Experimentierens (Bleicken) entstanden, in dem Octavian/Augustus die Balance zwischen der Wahrung und Pflege der republikanischen Fassade und der Durchsetzung und Legitimierung seiner Herrschaftsansprüche suchte und den Wechsellagen der politischen Entwicklung flexibel anpasste. Die Abläufe der richtungweisenden Senatssitzung vom 13. Januar 27 v.Chr. dürften beiderseits einvernehmlich vorbereitet worden sein. Octavian legte zunächst alle Sondergewalt in die Hände von Senat und Volk zurück, so dass die Republik formal wiederhergestellt war. Daraufhin bat ihn aber nun der Senat, die Führungsfunktion für die Provinzen, in denen sein Heer stand, weiterhin zu übernehmen und stattete ihn mit der entsprechenden Rechtsgrundlage aus, dem imperium proconsulare. Damit gewann Octavian umgehend sein wichtigstes Machtinstrument zurück, wurde aber für seine (Schein-)Rückkehr zu den republikanischen Grundlagen in der Folgesitzung am 16. Januar vom Senat zum Augustus (der Erhabene) promoviert.
Auch alle weiteren künftigen Kompetenzen, die Augustus nach und nach auf sich vereinte, entsprachen den Amtsbefugnissen republikanischer Magistrate und wurden ihm vom Senat übertragen. Nachdem er das Konsulat, das er seit 27 v.Chr. jedes Jahr wieder bekleidet hatte, aus politisch-taktischen Gründen niedergelegt hatte, wurde ihm 23 v.Chr. nicht nur ein imperium proconsulare maius verliehen, das sich auf das ganze Reichsgebiet erstreckte, sondern zusätzlich die uneingeschränkte und zeitlich unbegrenzte tribunicia potestas, die ihm sämtliche Befugnisse der Volkstribunen zur Verfügung stellte: das Antragsrecht vor der Volksversammlung bezüglich Gesetzesinitiativen und Strafanklagen; das Recht, Senatssitzungen anzuberaumen; ein allgemeines Hilferecht gegenüber jedermann, das vor allem eine Schutzfunktion für betroffene Bürger gegenüber Willkürakten einzelner Magistrate beinhaltete, sowie das Vetorecht gegenüber Handlungen sämtlicher Magistrate bis hinauf zu den Konsuln. Seit den Ständekämpfen galten die Volkstribune als Sachwalter der Interessen des einfachen Volkes und waren in dieser Funktion auf heilige Art unantasttbar. Auch diese sacrosanctitas der Volkstribunen konnte Augustus nun für sich in Anspruch nehmen, eine frühe Quelle sakraler Weihe des Kaisertums (Jochen Bleicken). Die Schlüsselrolle des princeps in der Politik zeigte sich auch darin, dass er sich zeitweise die dem Amt des Zensors zugehörige censoria potestas übertragen ließ, mit der er die Zusammensetzung des Senats beeinflussen konnte.
Es waren also ausschließlich Amtsbefugnisse republikanischer Herkunft, die die Grundlage des Prinzipats bildeten. Erst die Bündelung und zeitliche Ausdehnung solcher Kompetenzen führten dazu, dass Augustus die republikanischen checks and balances der Kollegialität und Annuität für seine Person je länger desto deutlicher aus den Angeln hob, die eigene Stellung durch intensive Pflege der republikanischen Fassade aber zu legitimieren vermochte. Noch in seinem Tatenbericht, den res gestae, ließ er verbreiten, dass nur sein Prestige (auctoritas) das der anderen Magistrate übertroffen habe, nicht aber seine Rechtsmach (potestas).
Daran richtig ist allenfalls, dass der republikanische Verwaltungsapparat unter Führung der Mitglieder des Senatorenstandes in den befriedeten Provinzen des Römischen Reiches und im italischen Kernland unter dem Prinzipat fortbestand – mit allen sozioökonomischen Privilegien, die sich daraus bereits seit langem ergeben hatten. Auf die konstruktive Mitwirkung dieser oft durch viele Generationen in politischen – und Verwaltungsfragen geschulten Oberschicht konnte auch ein zur Monarchie tendierendes System einstweilen nicht verzichten, ganz abgesehen von dem Widerstandspotential, das die Ermordung Caesars im Senat nachhaltig vor Augen geführt hatte. Nach und nach allerdings verschoben sich im Laufe der Entwicklung des Prinzipats die Gewichte zwischen senatorischer und kaiserlicher Verwaltung immer stärker zugunsten der letzteren, da diese durch gezielte Förderung von Mitgliedern des Ritterstandes zunehmend auf eigene Ressourcen zurückgreifen konnte.
Es spricht für das staatsmännische Geschick des Augustus und für die Tragfähigkeit der von ihm geschaffenen politischen Ordnung, dass auch die nicht mit seinem Format begabte Reihe von Nachfolgern in der julisch-claudischen Dynastie – einschließlich der besonders problematischen Figuren Caligula und Nero – das System des Prinzipats nicht ruiniert haben. Insofern gründete auch die viel gerühmte Blütezeit des Römischen Reiches unter den Adoptivkaisern von Trajan bis Mark Aurel auf dem sicheren Fundament der von Octavian/Augustus ausgehenden Neuordnung.
Probleme der staatstheoretischen und historischen Abgrenzung - der spätrömische Staat
Während die Anfänge des Prinzipats mit der Senatssitzung vom 13. 1. 27 v.Chr. deutlich zu fassen sind, kommen hinsichtlich seines Ausgangs verschiedene Perspektiven zum Tragen. Sieht man es als Beginn der römischen Kaiserzeit, ließe sich das Ende des Prinzipats mit dem Beginn der Spätantike (in der älteren Forschung oft falsch mit Dominat und den damit implizierten Wertungen bezeichnet) um 284 n. Chr. anzusetzen. Andererseits ist bekannt, dass die neue Staatsordnung von Anbeginn Wandlungen unterworfen war, deren Tendenz auf lange Sicht zu einer Stärkung des monarchischen Elements führte. Eine eindeutige Antwort darauf, von wann an man den Begriff Prinzipat für die Herrschaftsordnung im Römischen Reich nicht mehr verwenden sollte, kann es demnach kaum geben, Anhaltspunkte für eine Ermessensentscheidung schon:
Der Senat war das politische Herzstück der Römischen Republik und ihr Integrationssymbol. Wo die republikanische Tradition gewahrt oder zumindest die republikanische Fassade gepflegt werden sollte, mussten Einfluss und Interessen der Senatoren zur Geltung kommen können, was auch in einem langwierigen Abschleifungsprozess der tatsächlichen politischen Mitwirkung des Senats durch entsprechende Gesten und Maßnahmen von kaiserlicher Seite weiterhin möglich blieb.
Der letzte in der Reihe der römischen Kaiser, der dieses Programm mit dauerhaftem Erfolg und der ihm eigenen Glaubwürdigkeit praktizierte, war Marc Aurel. Kein Kaiser, so die Überlieferung der (freilich oft wenig glaubhaften) Historia Augusta, sei dem Senat je weiter entgegengekommen. Senatssitzungen habe er stets besucht, sofern er in Rom weilte, und zwar unabhängig davon, ob er selber Anträge zu stellen hatte. Und er habe sie nie vor der offiziellen Schließung durch den Konsul verlassen. Das Ansehen des Senatorenstandes förderte er zudem dadurch, dass er jeden Kapitalprozess gegen ein Mitglied des Senatorenstandes unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des im Rang nachfolgenden Ritterstandes verhandelte. Sein ihm nachfolgender Sohn Commodus hat in größtmöglichem Gegensatz dazu die Umbenennung Roms in „Commodusstadt“ betrieben und die Umbennung des Römischen Senats in „Commodussenat“. Und obwohl der eine oder andere nachfolgende Kaiser, beginnend mit Septimius Severus, sich bewusst auf Marc Aurel berief, hat der Senat sich von dieser und der kurz darauf folgenden weiteren Entwürdigung (die Kaiserwürde wurde 192 von der Prätorianergarde an den meistbietenden Senator Didius Iulianus versteigert und dieser dann vom Senat bestätigt) nicht mehr erholt, zumal sich das Entscheidungszentrum für die kaiserliche Nachfolge mehr und mehr aus Rom entfernte und – jedenfalls bei dynastisch ungklärter Nachfolge – in den Lagern der großen Heere und zwischen diesen entschieden wurde.
Sofern der Gesichtspunkt einer durchgreifenden Reorganisation des Herrschaftssystems als Bezugspunkt für den Ausgang des Prinzipats genommen wird, kommt erst die Ära Diokletians in Betracht, der nicht nur eine tetrarchische Regierungsspitze etabliert, sondern ein umfassendes Reformwerk in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft auf den Weg gebracht hat (siehe Spätantike). Einen langfristig entscheidenden Wandel der Herrschaftsideologie wiederum hat erst Konstantin der Große mit seiner Wende zum Christentum eingeleitet. Wer erst damit das Ende des Prinzipats verknüpft, sieht sich vermutlich in der von Konstantin im Jahre 330 symbolträchtig vollzogenen Verlagerung des kaiserlichen Sitzes von Rom nach Konstantinopel bestätigt.
Insgesamt ist die ältere Forschungsmeinung, die im spätrömischen Reich nur eine orientalische Despotie sah (vor allem Theodor Mommsen) längst überholt. In der neueren Forschung wird die Spätantike vielmehr als eine Umbruchszeit begriffen, die in vielfältiger Weise mit der klassischen Antike verbunden war und dennoch bereits das Fundament für die Welt des Mittelalters legte, wobei der spätrömische Staat ebenfalls keineswegs nur als ein repressive Zwangsstaat angesehen werden kann, wie es Mommsen und andere taten, wobei freilich nicht geleugnet wird, dass sich sowohl der Staat als auch die Gesellschaft grundlegend wandelten (siehe Spätantike und Dominat).
Das stärker griechisch geprägten Ostreich, welches in der Moderne als Byzantinisches Reich bezeichnet wird, überdauerte jedoch die Niedergangsphase, welche zum Untergang Westroms führte (traditionell das Jahr 476, siehe jedoch dazu die Ausführungen im Artikel Spätantike). Es verschwand erst im Jahre 1453 von der Bühne der Weltgeschichte.
- Siehe auch: Portal Rom,Themenliste Rom, Römisches Reich,Liste der römischen Kaiser, Römische Kaiserzeit, Dominat, Spätantike
Literatur
- Karl Christ: Geschichte der Römischen Kaiserzeit, 4. Auflage, München 2002.
- Klaus Bringmann und Thomas Schäfer: Augustus und die Begründung des römischen Kaisertums, Berlin 2001.
- Jochen Bleicken: Verfassungs- und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreichs, Paderborn 1978.
- Walter Schmitthenner (Hrsg.): Augustus. (Wege der Forschung, Bd. 128), Darmstadt 1969.
