Privacy

Der englische Begriff Privacy wird im Deutschen am treffendsten mit Privatsphäre wiedergegeben. Der Terminus "Privacy" wurde 1890 von dem späteren Richter Louis Brandeis im Artikel "The Right to Privacy" als "Individual's right to be left alone" definiert, also als das Recht, in Ruhe gelassen zu werden.

Diese Definition geht vielen aber nicht weit genug. Rainer Kuhlen sagt in seinem Buch "Die Konsequenzen von Informationsassistenten"(S.417) : "Privacy bedeutet [...] mehr als das Recht in Ruhe gelassen zu werden", sondern das aktive Recht, darüber zu bestimmen, welche Daten über sich [...] von anderen gebraucht werden und welche Daten auf einen selbst einwirken dürfen".

Inhaltsverzeichnis

Bereiche

Privacy kann in 4 Bereiche aufgeteilt werden:

  1. Informations Privacy : Schutz persönlicher Daten (s.a. Datenschutz)
  2. Privacy des Körpers : z.B. die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit, das Abgeben von Blutproben bzw. Verweigern von Drogentests
  3. Privacy der Kommunikation: Das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), beinhaltet die Sicherheit der Kommunikationsmittel wie Post, Telefon, E-Mail oder andere
  4. Unverletzlichkeit des Territoriums: Das Recht auf Schutz der Wohnung oder des Arbeitsplatzes vor Eingriffen wie Hausdurchsuchung, Videoaufnahmen usw.

Privacy gefährdende Technologien

Neue Technologien haben dazu geführt, dass heute ein Verlust an Privacy nur durch weitgehende Vermeidung vieler moderner "Errungenschaften" wie z.B. Handys, Bankomatkarten und Kreditkarten möglich ist. Aber selbst dann ist es kaum möglich, vielen der nahezu omnipräsenten Überwachungstechnologien zu entgehen. Eine ausführliche Aufzählung findet sich in http://sicherheitskultur.at/privacy.htm#location

Privacy in Film und Literatur

Literatur

Weblinks

See also: Privacy, 1890, 1984 (Film), 1984 (Roman), Ausweisdokument, Bankomat, Bargeld, Biometrie, Daktyloskopie, Datenbanken