Privatpilotenlizenz
Die Privatpilotenlizenz (engl. Private Pilot Licence, PPL) ist der Privatpilotenschein.
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Der Privatpilotenschein
In Deutschland gibt es verschiedene PPL:
- Die nur in Deutschland gültige PPL-N (N für national) berechtigt zum Fliegen mit einem max. 750kg schweren, einmotorigen, zweisitzigen Flugzeug.
- Darauf aufbauend kann durch 5 Flugstunden das Rating für einmotorige, viersitzige Flugzeuge bis 2000kg MTOW erworben werden.
- Durch eine Zusatzausbildung (CVFR) lässt sich dieser Schein in die PPL-A nach JAR-FCL - den europäischen Privatpilotenschein - umschreiben, dessen direkter Erwerb ebenfalls möglich, aber etwas aufwändiger ist.
- Für das private Fliegen mit Helikoptern benötigt man die PPL-H Lizenz.
Weitere Fluglizenzen
Weitere Fluglizenzen sind die SPL (Sportpilotenlizenz), die zum Führen von Luftsportgeräten, wie zum Beispiel Ultraleichtflugzeugen, in Deutschland berechtigt, sowie die international gültige GPL (Glider Pilot Licence = Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer = Segelflugschein). Beim "Umstieg" von einer Lizenz auf eine andere gelten meist erhebliche Erleichterungen: Beispielsweise kann die PPL-N basierend auf der SPL durch nur 5 Stunden Flugzeit und eine praktische Prüfung erworben werden.
Zusatzberechtigungen
Für PPL, SPL und GPL kann man zahllose Zusatzberechtigungen erwerben. So z.B. für:
- Kunstflug
- kontrollierten Sichtflug (CVFR, nur für "alte" PPL-A/B)
- Nachtflug
- Flugzeugschleppstart
- Fang- oder Bannerschlepp
- die Lehrberechtigung
- sowie die Instrumentenflugberechtigung IFR.
Außerdem gibt es Musterberechtigungen (Typeratings) für Flugzeuge mit mehr als 2t MTOW, mit mehr als einem Triebwerk oder mit Turbinenantrieb. Allerdings bauen diese Berechtigungen teilweise auf unterschiedliche Lizenzen auf, können also nicht unbedingt mit jeder der zuvor genannten Lizenzen erworben werden.
Gewerbliche Nutzung der PPL
Für Fotoflüge, als Fluglehrer und als Flugzeugschlepper darf die PPL auch beruflich genutzt werden. Weiterhin erlaubt die deutsche PPL - im Gegensatz zur amerikanischen FAA-Lizenz - Selbstkostenflüge ohne Eigenbeteiligung des Piloten.
Darüberhinaus ist für die gewerbliche Personen- und Gepäckbeförderung der Erwerb einer Berufspilotenlizenz, z.B. der CPL (Comercial Pilot Licence) oder der ATPL (Airline Transport Pilot Licence) erforderlich.
Alte Lizenzen vor 2003
Die alten Flugscheine (PPL-A/B/C) können seit dem 1. Mai 2003 nicht mehr erworben werden. Es gibt nur noch die GPL (die Segelfluglizenz mit der jetzt auch z. B. Motorsegler geflogen werden dürfen), die SPL, die PPL-N, die PPL-N-2tMTOW und die JAR-FCL. Letztere entspricht der alten PPL-A mit CVFR- und Nachtflug-Berechtigung.
Die bisherige PPL-A erlaubt international das Fliegen mit in Deutschland registrierten einmotorigen Flugzeugen bis zu 2t Abflugmasse (MTOW) bei Tag und unter Sichtflugbedingungen. Sie wird inzwischen als international gültige PPL (gemäß ICAO) weiter verlängert. Die alte PPL-B war die Motorseglerlizenz und kann nun als "Berechtigung für TMG" entweder in die Segelfluglizenz oder die JAR-FCL eingetragen, jedoch nicht mehr separat erworben werden.
Die bisherige PPL-C entspricht der neuen Segelfluglizenz GPL.
siehe auch
Medizinisches Tauglichkeitszeugnis
Siehe auch: Commercial Pilot Licence (CPL)
