Prokurator

Ein Prokurator (lateinisch: procurator) war im Römischen Reich ursprünglich ein Sklave oder Freigelassener, der im Auftrag seines Herrn oder Patrons dessen Vermögen verwaltete. Diese Bedeutung kommt bei Privatpersonen auch noch in der Kaiserzeit vor.

Aus den Prokuratoren des Augustus entwickelten sich angesichts der zunehmend schwerer vorzunehmenden Trennung von Privatvermögen des Kaisers und öffentlichem Besitz Verwaltungsbeamte, die zunehmend auch in nicht-finanziellen Angelegenheiten tätig wurden. Sie stammten im Fortgang der Kaiserzeit immer mehr aus dem Ritterstand.

Die kaiserlichen Prokuratoren waren nach der Höhe ihrer Bezahlung in die Rangklassen der sexagenarii (60.000 Sesterzen jährlich), centenarii (100.000 Sesterzen), ducenarii (200.000 Sesterzen) und trecenarii (300.000 Sesterzen) eingeteilt. Viele Prokuratoren führten nacheinander mehrere Funktionen aus und stiegen so in den Rangstufen auf.

In den meisten Provinzen gab es (unabhängig vom aus dem Senatorenstand stammenden Statthalter) einen Prokurator, der für die Steuereinnahmen der Provinz zuständig war. In einigen kleineren Provinzen verwaltete der ritterliche Prokurator die Provinz auch direkt. Daneben waren spezialisierte Prokuratoren z. B. für die Einnahmen aus Bergwerken zuständig oder für bestimmte Funktionen in Rom (z. B. der curator aquarum als ausführender Verwalter der Wasserversorgung unter dem senatorischen curator aquarum).

In der Neuzeit wurde die Bezeichnung Prokurator für Staatsanwälte oder Rechtsanwälte verwendet.

Prokurator ist in Mönchsorden auch der Titel des Leiters einer Ordensprovinz.

Siehe auch

Literatur

See also: Prokurator, Augustus, Bergwerk, Eques, Freigelassener, Mönchsorden, Portal Rom, Rechtsanwalt, Rom, Römische Kaiserzeit