Produktionsabgabe
Produktionsabgaben und Importabgaben umfassen Steuern, die auf die Produktion und die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen, die Beschäftigung von Arbeitskräften oder das Eigentum an oder den Einsatz von Grundstücken, Gebäuden oder anderen im Produktionsprozess eingesetzten Gütern erhoben werden. Dazu zählen die Gütersteuern und die sonstigen Produktionsabgaben.
Gütersteuern sind Steuern, die pro Einheit einer produzierten oder gehandelten Ware oder Dienstleistung zu entrichten sind. Güternsteuern untergliedern sich wiederum in
- Mehrwertsteuer und Einfuhrumsatzsteuer
- Importabgaben ohne Einfuhrumsatzsteuer (Zölle, Abschöpfungsbeträge, Währungsausgleichsbeträge, Verbrauchsteuern auf Einfuhren)
- Sonstige Gütersteuern (Verbrauchsteuern, ohne Verbrauchsteuern auf Einfuhren)
In der DDR wurde bis März 1972 eine Produktionsabgabe auf das in den Betrieben und Kombinaten der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft beim Ansatz der Produktion realisierte gesellschaftliche Reineinkommen erhoben.
Gemäß der Verordnung vom 1. März 1972 über produktgebundene Abgaben und Subventionen - Produktabgabenverordnung (PAVO) - (GBl. II S. 8.137 der DDR) wurde der Sachverhalt als produktgebunde Abgaben neu geregelt. Diese Abgaben, die in der DDR zwischen dem Betriebspreis und dem Industrieabgabepreis lagen, wurden direkt der Staatskasse der DDR zugeführt, um damit auf der staatlichen Ebene besondere ökonomische Funktionen auszuüben.
