Professor

Professor (von lat. profiteri, 'öffentlich bekennen, vortragen') ist die Berufsbezeichnung (bzw. Dienstbezeichnung) eines in der Regel beamteten Lehrers an einer Hochschule (auch: Hochschullehrer). Im veralteten Sprachgebrauch oder außerhalb Deutschlands (wie z.B. in Österreich oder der Schweiz) wird auch ein Lehrer an einer höheren Schule als Professor bezeichnet. Daher wird hier in Bezug auf Hochschulen auch von Hochschulprofessor gesprochen. Im Fall von Ehrenprofessuren und außerplanmäßigen Professuren handelt es sich um einen Titel (Titularprofessur). Der Unterschied besteht vor allem darin, dass der Titel erhalten bleibt, auch wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wird (man kann ihn aber aberkennen oder niederlegen), während die Berufs- oder Dienstbezeichnung bei Aufgabe der Tätigkeit nicht mehr weiter besteht (eine Ausnahme bildet allerdings die Emeritierung oder Pensionierung).

Siehe: akademischer Grad.

Inhaltsverzeichnis

Professoren in Deutschland

Professorenämter

In Deutschland unterscheidet man:

Universitätsprofessoren, die einen Lehrstuhl innehaben, d.h. ein Fach in voller Breite vertreten und in der Regel über eine Ausstattung (Institut einer Fakultät, Labor, Mitarbeiter usw.) verfügen, werden in älterem Sprachgebrauch als ordentliche Professoren oder Ordinarien bezeichnet. Universitätsprofessoren, die keinen Lehrstuhl innehaben, werden entsprechend als außerordentliche Professoren oder Extraordinarien bezeichnet. Die Ämter werden in älterem Sprachgebrauch auch als Ordinariat (ordentliche Professur) bzw. Extraordinariat (außerordentliche Professur) bezeichnet. Das Innehaben eines Lehrstuhls ist immer mit einer W3-Professur verbunden. W2-Professoren sind dagegen nur in einigen Bundesländern Lehrstuhlinhaber. Die Extraordinariate umfassen in der Regel ein kleineres Fachgebiet. Dem außerordentlichen Professor entspricht im englischen Sprachraum der Senior Lecturer bzw. der Associated Professor (siehe auch Lecturer) .

Professoren an einer künstlerischen Hochschule (Akademie) leiten meist eine Meisterklasse.

Bei Erreichen der Altersgrenze für die Berufstätigkeit werden Professoren pensioniert oder emeritiert (nur bei länger zurückliegender Berufung möglich). Diese Professoren werden als emeritierte Professoren oder Emeriti (Singular: Emeritus oder Emerita) bezeichnet.

Einstellungsvoraussetzungen

Eine Voraussetzung zur Berufung als Universitätsprofessor war bis Ende des 20. Jahrhunderts in der Regel die Habilitation oder eine gleichwertige herausragende wissenschaftliche Leistung; an wissenschaftlichen Hochschulen ist in der Mehrzahl der Fachbereiche zumindest die Promotion erforderlich.

Für die Berufung an Fachhochschulen werden dagegen die Promotion und in der Regel eine mindestens fünfjährige Berufspraxis (davon drei Jahre außerhalb der Hochschule) sowie besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erwartet. An Kunsthochschulen kann berufen werden, wer eine besonders herausragende künstlerische Qualifikation besitzt.

In Deutschland sind die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtlichen Verpflichtungen der Professoren im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Landeshochschulgesetzen geregelt. In Bayern gibt es zudem ein eigenes Hochschullehrergesetz.

In Deutschland gilt - trotz einiger Lockerungen in jüngerer Zeit - grundsätzlich das Hausberufungsverbot: Wer sich auf eine W2- oder W3-Professur bewirbt, darf nicht an der Hochschule tätig sein, an die er sich bewirbt. Damit sollen Bevorzugungen und Nepotismus erschwert werden.

W2- und W3-Stellen werden (so wie zuvor C3- und C4-Stellen) durch ein kompliziertes und langwieriges Berufungsverfahren besetzt, bei dem eine Kommission zunächst eine Vorauswahl unter den Bewerbern trifft, dann einige Kandidaten Probevorträge halten lässt (sog. "Vorsingen"), darunter wiederum für eine Auswahl trifft und parallel Gutachten von außerhalb der Universität einholt und schließlich eine meist 3 Personen umfassende Vorschlagsliste erstellt. In der Regel ergeht dann an den Erstplazierten der "Ruf" auf die Stelle; die Entscheidung liegt je nach Bundesland letztendlich beim zuständigen Minister oder Hochschulpräsidenten. Durch Absagen der Listenplatzierten kann sich das Verfahren jedoch bis hin zu einer Neuausschreibung verzögern.

Berufsverbände

Besoldungsstufen

Die Besoldung von beamteten Professoren und Assistenten an staatlichen Hochschulen in Deutschland erfolgt nach der W oder der C-Besoldung. Bei Neueinstellungen oder nach Bleibeverhandlungen kommt je nach Bundesland seit 2004 oder spätestens seit 2005 nur noch die W-Besoldung zur Geltung, die drei Stufen umfasst: W1 (Juniorprofessur), W2 und W3 (Besoldungsarten für alle anderen Arten von dauerhaft verbeamteten Professoren).

In der älteren C-Besoldung, in denen vor 2005 berufene Hochschulangehörige freiwillig verbleiben können, wird die Eingruppierung nach C1 (wissenschaftliche Assistenten), C2 (Oberassistenten und Hochschuldozenten), C3 und C4 unterschieden, wobei die Eingruppierung nach C4 der höchsten Stufe eines ordentlichen Universitätsprofessors und Lehrstuhlinhabers entspricht. C3- und C4-Professoren sind auf Lebenszeit eingestellt und haben sich im Rahmen eines Berufungsverfahrens gegen Mitbewerber durchsetzen müssen. Sie haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten, doch verfügt ein C3-Professor meist nicht über Mitarbeiterstellen.

Der Vorläufer der C-Besoldung ist die H-Besoldung. Im Unterschied zur C- bzw. H-Besoldung gibt es bei der W-Besoldung einen unveränderlichen festen Grundbetrag, zu dem leistungsorientierte, oft nicht ruhegehaltsfähige Zulagen geleistet werden können. Die älteren Besoldungsstufen C und H enthalten dagegen eine Altersprogression: die Besoldung steigt mit zunehmendem Dienstalter; Zulagen sind hier nur auf der C4-Stufe im Fall weiterer Berufungen oder geeigneter Verhandlungen möglich. Sie können ein mehrfaches der C4-Besoldung betragen, insbesondere um hochdotierte Mitarbeiter der freien Wirtschaft an Hochschulen zu holen.

Abkürzungen

Beispiele

möglicher Werdegang (Beispiel I)

möglicher Werdegang (Beispiel II)

Professoren in den USA

Arten von Professuren

Das US-amerikanische System sieht in der Regel drei Stufen von Professuren vor:

Selbstverständlich gibt es daneben auch in den USA Ehrenprofessuren und Professoren, die ausschließlich in der Forschung tätig sind (z.B. in firmeneigenen Forschungsinstituten)

Tenure

In den USA gibt es eine Regellaufbahn für Professuren, die als Tenure Track bezeichnet wird: Wenn man sich als Assistant Professor bewährt hat, bekommt man eine feste Laufbahnzusage (Tenure), ist also unkündbar und wird nach einem bestimmten Zeitraum zum Associated bzw. Full Professor. Es ist üblich, hervorragende Wissenschaftler damit zu locken, Tenure in Aussicht zu stellen oder zuzusagen. In Deutschland war es hingegen bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vorgeschrieben, für eine Weiterqualifikation die Hochschule zu wechseln (Verbot der Hausberufung). In den USA sind die meisten, darunter auch die angesehensten Universities, in privater Trägerschaft. Diese sind i.d.R. incorporated (Inc)oder durch Trademark geschützt. Dadurch sind auch die Berufungs- bzw. Anstellungsbedingungen für Professoren unterschiedlich geregelt. Auch Colleges und andere Bildungseinrichtungen, insbesondere die, die in der beruflichen Erwachsenenbildung tätig sind, können Professoren einstellen, ohne das es hierfür einer Genehmigung durch das "Department of Education" (gleichzusetzen mit dem deutschen Kultusministerium) bedarf. Mit der Einführung der Juniorprofessur soll es auch in Deutschland möglich sein, eine Laufbahnzusage nach US-amerikanischem Vorbild zu erhalten, wenn ein Wechsel der Hochschule vor der Übernahme der Juniorprofessur stattgefunden hat. Bislang ist es in Deutschland in vielen Fächern aber noch nicht gewährleistet, dass ein Juniorprofessor später auf eine Dauerstelle übernommen werden kann - mithin ist das angelsächsische System in einem entscheidenden Punkt nicht übernommen worden, so dass zum Teil heftige Diskussionen über den Sinn der Reform geführt wurden.

andere englischsprachige Länder

Ausserhalb den USA wird der Titel "Professor" meistens nur selten gebraucht und ist den ranghöchsten Akademikern vorbehalten. Professoren sind dort überwiegend in der Forschung, und nur selten in der Lehre, tätig. Anstelle von Professoren gibt es daher an Universitäten in diesen Ländern überwiegend soggenannte Lecturer. Die meisten Lecturer sind fest angestellt und sowohl in der Forschung als auch der Lehre tätig. Der Titel "Lecturer" entspricht dabei ungefähr den US-amerikanischen "Assistant" und "Associate" Professoren.

Deutschland USA GB/AUS/NZ
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Graduate / Teaching Assistant Teaching Assistant
Juniorprofessor / Wissenschaftlicher Assistent Assistant Professor Lecturer
Außerordentlicher Professor Associate Professor Senior Lecturer
Ordentlicher Professor (Full) Professor Reader / Professor

Weblinks


Kategorie:Akademische Bildung Kategorie:Berufliche Funktion Kategorie:Titel

See also: Professor, 20. Jahrhundert, 2004, 2005, Akademischer Grad, Amt, Bayern, Beamter, Besoldung, Deutscher Hochschulverband