Prozesskostenrechnung

Die Prozesskostenrechnung ist ein relativ neuer Ansatz in der Kostenrechnung im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens.

Das Ziel der Prozesskostenrechnung ist es, die Transparenz in den Gemeinkostenbereichen von Unternehmen im Vergleich zu den bisherigen, gängigen Kostenrechnungsmethoden, der Voll- und der Teilkostenrechnung, zu erhöhen. Dabei geht man davon aus, dass aus Aktivitäten Kosten entstehen. Diese Aktivitäten kann man zu Teil- und Hauptprozessen aggregieren. Beispiele für Hauptprozesse sind Auftragsabwicklung, Schadensmeldungen bearbeiten oder Lieferanten betreuen. Setzt man nun die Kosten in einem Gemeinkostenbereich in Beziehung zu den Durchsatzmengen eines Prozesses, so lassen sich Aussagen über die Kosten beispielsweise einer durchschnittlichen Auftragsabwicklung oder einer durchschnittlichen Schadensbearbeitung gewinnen.

Die Prozesskostenrechnung geht aber noch weiter. Mit Hilfe moderner Datenverarbeitungssysteme können nicht nur Informationen für standardisierte Prozesse oder Durchschnittsbetrachtungen vorgenommen werden, vielmehr werden prozessorientierte Ist-Kosten abgebildet, die genaue Aussagen über den tatsächlichen Wertbeitrag eines einzelnen oder mehrerer Kernprozesse zulassen. In der IT (Informationstechnologie) können z.B. Prozesse (sog. Service Levels) untersucht werden, in wie weit z.B. ein Outsourcing unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Voraussetzung hierfür ist die Verknüpfung von technischen Daten (CPU - Belastung etc.) mit finanzwirtschaftlichen Daten (Kosten etc.), die zumeist aus ERP-Systemen stammen (z.B. SAP).

Robert Kaplan gilt als "Erfinder" und Vorreiter der amerikanischen Version der Prozesskostenrechnung, die in Fachkreisen als Activity Based Costing (ABC) bezeichnet wird. Vgl. auch Activity Based Management. Die deutsche Prozesskostenrechnung geht maßgeblich auf Arbeiten von Péter Horváth und Reinhold Mayer zurück.

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