Prozesspolitik

Prozesspolitik bezeichnet eine bestimmte Form der Wirtschaftspolitik. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat entweder selbst am Markt auftritt, oder endogene Variablen direkt verändert. Die wichtigsten Formen der Prozesspolitik sind die Finanzpolitik (siehe auch antizyklische Finanzpolitik) und die Geldpolitik.

Es handelt sich bei der Prozesspolitik um eine quantitative Politik, die bei gegebenen Rahmenbedingungen in den Ablauf eingreift. Damit unterscheidet sie sich von der Ordnungspolitik.

See also: Prozesspolitik, Antizyklische Finanzpolitik, Finanzpolitik, Geldpolitik, Ordnungspolitik, Staat, Wirtschaftspolitik