Psychologischer Psychotherapeut

Psychologischer Psychotherapeut (bzw. Psychologische Psychotherapeutin) ist eine in Deutschland seit Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) verlangt.

Es handelt hiermit also um einen Psychotherapeuten, der sich nach abgeschlossenem Psychologiestudium als Diplom-Psychologe auf dem Gebiet der Psychotherapie weitergebildet und somit spezialisiert hat.

Mit demselben Gesetz wurde die Bezeichnung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in auf eine rechtliche Grundlage gestellt: Mit dieser gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung wird nach staatlicher Approbation die Erlaubnis zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen erteilt. Für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie im Gegensatz zum Psychologischen Psychotherapeuten, nicht Voraussetzung. Nach dem Psychotherapeutengesetz ist für den Zugang zu einer Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut auch eine bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik ausreichend.

Dagegen ist ein ärztlicher Psychotherapeut jemand, der nach abgeschlossenem Medizinstudium eine psychotherapeutische Aus- (Zusatzbezeichnung Psychotherapie mit oder ohne Facharztbezeichungen) bzw. Weiterbildung (Facharzt für psychotherapeutische Medizin) abgeschlossen hat.

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten die in eigener Praxis arbeiten, haben - wie die ärztlichen Psychotherapeuten - meist auch eine Kassenzulassung, d.h. eine Behandlung durch sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe und den meisten Privaten Krankenversicherungen bezahlt.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt das nur für Behandlungen, die entsprechend der sogenannten Psychotherapierichtlinien durchgeführt werden, einer Serie von Vereinbarungen zwischen den gesetzlichen Krankenversicherern und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese umfassen Behandlungs- und Antragsmodalitäten und die Einschränkung auf bislang drei Therapieverfahren: Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie (Analytische Psychologie) und Psychoanalyse. Seit dem 16. Mai 2002 ist auch die Gesprächspsychotherapie als "wissenschaftlich anerkanntes Verfahren" [1] bewertet worden, die Behandlung wird derzeit aber von den gesetzlichen Krankenkassen (noch) nicht bezahlt.

In Österreich und der Schweiz gibt es ebenfalls Psychotherapeuten, die sich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert haben, diese tragen jedoch nicht die deutsche Berufsbezeichnung.


Siehe auch: Psychische Störung, ICD-10, Portal Psychotherapie

Weblinks

See also: Psychologischer Psychotherapeut, 1999, Analytische Psychologie, Approbation, Arzt, GKV, Gesprächspsychotherapie, ICD-10, Kassenzulassung, Kassenärztliche Vereinigung