Radar (Verkehr)

thumbnail|none| Starenkasten, Schweiz, 2004

Radargeräte dienen zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr. Im Volksmund werden sämtliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsmessung unter dem Begriff Radarfalle zusammengafasst, obwohl nur ein Teil dieser Verfahren mit Radarwellen arbeitet.

Inhaltsverzeichnis

Stationäre Messgeräte

Die meisten Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung sind — meist an Unfallschwerpunkten — fest installiert. Die Geschwindigkeit wird dabei durch Lichtschranken, Induktionsschleifen oder Piezosensoren ermittelt, die Beweissicherung erfolgt fotographisch oder auf Video. Bisher geschieht dies vorwiegend auf Film, zunehmend aber auch digital. Bei der digitalen Aufzeichnung gibt es die Möglichkeit, die Fotos direkt zur Behörde zu übermitteln und somit die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wesentlich rascher einzuleiten. Außerdem sinkt der Wartungsaufwand, da keine Filme mehr gewechselt werden müssen.

Betrieb in Deutschland

Die Kameragehäuse werden wegen ihrer markanten Form auch als Starenkästen bezeichnet.

Stationäre Meßgeräte werden meist von Städten und Landkreisen betrieben. Die Betreiber verfügen häufig über wesentlich mehr installierte Meßanlagen mit Kameragehäusen als Kameras, die in unregelmäßigen Abständen in verschiedene Anlagen im überwachten Gebiet eingebaut werden. Dadurch wird bei geringen Betriebskosten eine hohe Abschreckungswirkung erzielt.

Ein weiteres Verfahren, das mit fest installierten Meßgeräten arbeitet, ist Section-Control.

Betrieb in Österreich

In Österreich durften Radargeräte vorbeifahrende Fahrzeuge bis vor kurzem nur von hinten messen, um keine Blendung durch den Blitz des Fotoapparates zu verursachen. Erst durch Verwendung von IR Blitzgeräten ist es auch erlaubt entgegenkommende Fahrzeuge zu messen, dabei darf aber das Gesicht des Fahrers nicht sichtbar sein, da es sonst dem Prinzip der Anonymstrafverfügung widerspricht.

Die Radarkästen werden zunehmend auch von privaten Firmen betrieben, die sich um Wartung, Einstellungen und Filmtausch kümmern. Erst die fertig ausgedruckten Strafmandate werden der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat zur Weiterverarbeitung übermittelt. Die eingetriebenen Strafgelder kommen jeweils dem Straßenbetreiber zu Gute. In näherer Zukunft sollen die Radargeräte untereinander vernetzt werden und digitale Fotos über das Internet an einen zentralen Rechner schicken, sodass der gesamte Verlauf der Bestrafung wesentlich schneller werden soll, da die derzeitige Verjährungsfrist von drei Monaten auch manchmal überschritten wird.

Mobile Messgeräte

thumbnail|right| Foto- und Blitzeinheit einer Radarfalle, 2005

Da die Abschreckungswirkung von stationärer Anlagen auf ortskundige Verkehrsteilnehmer eher gering ist, werden zusätzlich mobile Kontrollen durchgeführt. Die Messung am jeweiligen Straßenrand erfolgt entweder per Laser, Radar oder auch Lichtschranke. Bei den letzten beiden Methoden wird durch Radarwellen bzw. über eine Lichtschranke die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs ermittelt. Überschreitet dieses einen vorher definierten Grenzwert (teilweise innerorts erst bei 63 km/h), wird die Kamera und der dazugehörige Rotblitz ausgelöst und ein Foto des Fahrzeugsführers aufgenommen. In einigen Fällen werden Kfz-Kennzeichen und gemessene Geschwindigkeit per Funk an einen Polizeibeamten übermittelt, der das Fahrzeug hinter der Messstelle zur Feststellung der Personalien anhält. thumb|left|Messfoto einer GeschwindigkeitsmessanlageDas Messgerät selbst ist dabei normalerweise so aufgestellt, dass es gar nicht oder erst aus kurzer Entfernung sichtbar wird und so keine Möglichkeit zum rechtzeitigen Abbremsen besteht. Teilweise werden die Geräte auch im Heck eines geparkten Kombis platziert, um schnellere Ortswechsel durchführen zu können oder eine unauffällige Messung zu ermöglichen. Die Heckscheiben der Fahrzeuge sind dabei nicht abgedunkelt, weil die Lichtausbeute bei einem Rotlichtblitz noch geringer ist.

Bei einem weiteren Verfahren, das hauptsächlich auf Autobahnen zum Einsatz kommt, werden Geschwindigkeitssünder durch ein speziell ausgestattetes ziviles Meßfahrzeug PROVIDA mit Policepilot System verfolgt. Dieses Fahrzeug hält über eine bestimmte Distanz einen festen Abstand zum gemessenen Fahrzeug. Die Geschwindigkeit wird über den geeichten Tacho das Meßfahrzeugs ermittelt. Der Vorgang wird auf Video aufgezeichnet.

In Österreich kommen die mobilen Radargeräte immer weniger in Einsatz und werden durch die wesentlich preiswerteren Laserpistolen ersetzt.

Kritik

Geschwindigkeitsmessungen werden vielfach kritisiert. Insbesondere wird häufig Unverständnis über die damit überwachten Geschwindigkeitsbegrenzungen geäußert und vermutet, die verhängten Bußgelder dienten hauptsächlich der Stützung der klammen öffentlichen Haushalte. Diese Kritik kann nicht allgemein bestätigt oder widerlegt werden, da Geschwindigkeitsmessungen in der Zuständigkeit einer Vielzahl von Behörden liegen, die völlig unterschiedliche Philosophien beim Verhängen von Tempolimits und deren Durchsetzung verfolgen.

Auch der Erziehungswert ist umstritten.

Gegenmaßnahmen

Etliche Radiosender warnen im Rahmen ihrer Verkehrsmeldungen vor Geschwindigkeitsmessungen, die von den Hörern gemeldet wurden. In einem Modellversuch warnt die Autobahnpolizei Köln am Vorabend im Internet und in der WDR-Lokalzeit vor geplanten Kontrollen. Dieses Service der Rundfunkgesellschaften ist umstritten. Befürworter sind der Meinung, dass das Ziel einer Geschwindigkeitsreduktion auch so erreicht wird, dem entgegnen andere, dass diese Reduktion nur punktuell erfolge.

Außerdem wird mit diversen illegalen Tricks versucht, Kontrollen vorzeitig zu erkennen, Messungen unbrauchbar zu machen oder die Verfolgung zu erschweren. So wurden Kennzeichen mit einer durchsichtigen Folie abgedeckt oder mit einem Klarsichtlack überstrichen, um beim Foto eine Reflexion zu erzeugen und das Kfz-Kennzeichen unleserlich zu machen. Abgesehen von der Strafbarkeit, sind diese Tricks bei der heutigen Technik wirkungslos. Auch so genannte Radarwarner sind verbotenerweise im Handel erhältlich.

Einzig durch eine starke Änderung der Geschwindigkeit (Beschleunigen oder Bremsen) können die Messergebnisse theoretisch unbrauchbar gemacht werden, da für eine verwertbare Messung die Streuung von mehreren Messungen (je nach Gerätetyp werden bis zu 10 Messungen vorgenommen) einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf. Da die Messung aber bei den meisten Verfahren unter einer Sekunde dauert und in der Regel erst im Nachhinein bemerkt wird, dürfte dies in der Praxis keine Bedeutung haben.

Der einzig zuverlässige Schutz gegen Bußgelder ist die ständige Beachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Siehe auch: Straße

Weblinks

See also: Radar (Verkehr), Autobahn, Autobahnpolizei, Beweis (Rechtswesen), Bezirkshauptmannschaft, Budget, Bußgeld, Film (Foto), Folie, Foto