Ratenzahlung

Ratenzahlung ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner auf Tilgung der Schuld mittels eindeutiger ratenweiser Zahlungen oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Üblich sind nach Zeiträumen festgelegte Zahlungen in gleichbleibender Höhe (z.B. die Zahlung eines bestimmten monatlichen Betrages jeweis spätestens zum 01. eines jeden Monats). Seltener ist die Ratenzahlung mit nur zeitlicher Konkretisierung (z.B. Zahlung der Gesamtschuld bis zu einem bestimmtem Datum).

Für die Vereinbarung einer Ratenzahlung gibt es keine gesetzliche Formvorschrift. Sie kann daher immer und in jeder Form abgeschlossen werden. Wegen der unter Umständen notwendigen Beweisführung empfiehlt sich immer die Schriftform.

Nicht erfüllte Ratenzahlungen (z.B bei Versandhäusern) sind heutzutage (2005) der häufigste Grund für Insolvenzen privater Verbraucher.

See also: Ratenzahlung, Beweisführung, Gläubiger, Insolvenz, Kalenderdatum, Schriftform, Schuld, Schuldner, Tilgung