Ratio
Ratio ist ein lateinischer Begriff und wird meistens übersetzt mit Vernunft. Bezogen auf die Tätigkeit des Gehirns ist damit ursprünglich die kognitive Kraft gemeint, die allem Denken zugrundeliegt.
Ratio kann daher auch Klugheit und Einsicht bedeuten, im Zusammenhang mit einem zu vertretenden Standpunkt aber auch Begründung bzw. Grundsatz und Prinzip einer wissenschaftlichen Aussage. Eine für das abendländische Denken grundlegende philosophische Bedeutung erhielt der Begriff durch Augustinus.
Im Lateinischen kommt der Begriff auch noch mit dem Sinn Rechnung, Rechenschaft oder auch Methode, Plan oder Zustand vor. Es existieren zu verschiedenen lateinischen Wendungen auch noch andere Übersetzungen, da der Begriff sehr viele Facetten hat.
Ratio legis
Unter der Ratio des Gesetzes (lat. ratio legis) oder Ratio einer Norm verstehen Juristen den zu Grunde liegenden Hauptgedanken einer Rechtsnorm, den Grund warum eine Norm besteht. Der Begriff wird dann im Sinne von (vernünftiges) Argument/Motiv/Beweggrund verwendet.
Die ratio legis beschreibt den Sinn/das Ziel der jeweiligen Regelung, welche der Gesetzgeber in einen gesetzlichen Tatbestand Lex definiert. Zwischen der ratio legis und lex gibt es ein unvermeidbares Spannungsverhältnis. Im Normalfall bedeutet das, dass es zwar unbefriedigte Resultate im Einzelfall gibt, aber in der deutlichen Mehrheit der definierte gesetzliche Tatbestand das Regelungsziel erreicht.
Man spricht (materiell gesehen) von einem "Strafüberhang", wenn der gesetzliche Tatbestand weiter denn das eigentliche Regelungsziel reicht. Reicht der gesetzliche Tatbestand weniger weit, als die ratio legis, spricht man (materiell gesehen) von einer Straflücke.
