Schornsteinfeger
Die Aufgabe eines Schornsteinfegers, auch Essenkehrer, Rauchfangkehrer, Kaminkehrer, Kaminfeger oder Schlotfeger (regional) ist die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen.
In Deutschland ist die Häufigkeit der Prüfung der Abgasanlagen und Feuerstätten in Abhängigkeit von den verwendeten Brennstoffen festgelegt. Sie liegt bei 1 bis (in seltenen Fällen) 6 Mal pro Jahr.
Damit ein sicherer Abzug der Abgase gewährleistet bleibt, müssen Schornsteine überprüft bzw. gereinigt werden. Insbesondere bei Feuerung mit festen Brennstoffen in offenen Kaminen, Festbrandöfen, Holz-Zentralheizungen usw. entsteht durch unvollständige Verbrennung Ruß, der sich im Schornstein bei Nichtentfernung entzünden und einen Schornsteinbrand bzw. genau genommen einen Rußbrand auslösen kann. Auch eine Verstopfung des Schornsteins (zum Beispiel durch Laub, Vogelnester oder altersbedingte Schäden am Schornstein) kann zu einer Gefahr werden, wenn es dadurch zu einem Abgasrückstau kommt.
Der Schornsteinfeger überprüft auch den Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) im Abgas von Gasfeuerstätten. Kohlenmonoxid riecht nicht und ist in kleinsten Mengen hochgiftig. Überschreitet der CO-Gehalt im Abgas den Wert von 1000 ppm, so kommt es bei einem Austritt des Abgases zu einer lebensbedrohlichen Gesundheitsgefährdung die auch heute noch manchmal tödlich endet. Aus diesem Grund überprüft der Schornsteinfeger mit elektronischen Messgeräten, die zweimal im Jahr von der zuständigen Schornsteinfegerinnung überprüft werden, den CO-Gehalt des Abgases und den richtigen Abzug der Abgase.
Darüber hinaus misst der Schornsteinfeger auch den Abgasverlust einer Heizungsanlage (Umweltschutz). Für den Abgasverlust einer Heizungsanlage gibt es Grenzwerte, die unter anderem vom Baujahr und der Leistung der Anlage abhängen und deren Einhaltung vom Schornsteinfeger überprüft wird.
Für weitere Details siehe den Artikel Abgasmessung.
Kehrmonopol
Das in Deutschland geltende so genannte Kehrmonopol (Gebietsmonopol des Staates) legt fest, dass Hausbesitzer die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten (Kehrungen, Überprüfungen, Messungen) nur durch den jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister durchführen lassen dürfen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Schornsteinfegergesetz von 1969, das auf die Verordnungen über das Schornsteinfegerwesen (1935) zurückgeht, welche die in einzelnen Ländern bereits geltende Einrichtung von Kehrbezirken für Schornsteinfeger für das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches vorgeschrieben hat. Gesetzliche Regelungen des Schornsteinfegerberufes gibt es bereits seit dem 17. Jhd.
Da der Bezirksschornsteinfegermeister so eine vor Wettbewerb geschützte, lukrative Alleinstellung erhält, ist das Kehrmonopol sehr umstritten, und es gibt politische Bestrebungen zu seiner Aufhebung, die auch von prominenten Politikern wie dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Peer Steinbrück, Bundesaußenminister Joschka Fischer, Verbraucherministerin Renate Künast und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement unterstützt werden. Andere häufig vorgetragene Kritikpunkte sind die als undurchsichtig bezeichnete Gebührenordnung, weiter das Argument, dass moderne Heizanlagen Reinigungsarbeiten und Abgasmessungen überflüssig machen würden, und die Tatsache, dass eventuell anfallende Reparaturarbeiten ohnehin nicht der Schornsteinfeger, sondern ein Heizungsinstallateur durchführen muss.
Die Schornsteinfegerinnungen entgegnen, dass die Beibehaltung des Kehrmonopols für den einzelnen Kunden innerhalb eines Kehrbezirkes aber auch Vorteile habe, da die Kehrgebühren dadurch relativ niedrig gehalten werden könnten. In anderen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz ist das Monopol vor mehreren Jahren aufgehoben worden. Doch nach einem Anstieg der Kehrgebühren um 20 - 30% ist das Monopol jetzt wieder eingeführt worden.
Außerdem seien moderne Heizungsanlagen durch ihren Aufbau und ihre Wirkungsweise viel wartungsintensiver und reparaturanfälliger als ältere. Es verblieben durch geringere Abgastemperaturen viel mehr Verbrennungsrückstände in den Kesseln und den Abgasrohren, die dann gereinigt werden müssen.
Die Vertreter des Schornsteinfegerhandwerks betonen ihre Unabhängigkeit und sehen sich als eine Art Vermittler zwischen dem Kunden und dem Heizungsinstallateur: Der Schornsteinfeger misst und stellt fest und der Installateur wartet und repariert.
Das Schornsteinfegergesetz birgt auch noch andere Eigenheiten: so muss der Schornsteinfeger in seinem eigenen Kehrbezirk wohnen und Mitglied der freiwilligen Feuerwehr sein.
Weblinks
Selbstdarstellungen:
- Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (Deutschland)
- über das Schornsteinfegen
- Fachverlag des Schornsteinfegerhandwerks
Kritisches:
- über das Schornsteinfegermonopol
- Homepage der Interessengemeinschaften gegen das Schornsteinfegermonopol
- www.kontra-schornsteinfeger.de Sammlung von kritischen Medienberichten und Adressen von Interessengemeinschaften gegen das Schornsteinfegermonopol
