Rechnungswesen

Das Rechnungswesen (ReWe) - i.w.S. Rechnungslegung - als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

Zum Einen werden Geld- und Güterströme in einem Unternehmen dokumentiert, um gegenüber Außenstehenden Rechenschaft (externes Rechnungswesen) ablegen zu können, zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt, den Banken oder auch Kostenträgern im Gesundheitswesen. Zum Anderen soll das Rechnungswesen dem Unternehmer aber auch die Daten liefern, die zur Steuerung und Planung der Unternehmung notwendig sind (internes Rechnungswesen).

Inhaltsverzeichnis

Bereiche des Rechnungswesens

Das Rechnungswesen untergliedert sich in vier Teilbereiche.

1.externes Rechnungswesen

Finanzbuchhaltung, Bilanz

2. internes Rechnungswesen

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

3. Betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung

4. Planungsrechnung

Rechtliche Grundlagen

Wichtigste rechtliche Grundlagen zum Rechnungswesen in der Bundesrepublik Deutschland sind einerseits das Handelsgesetzbuch (§§ 238 ff HGB), andererseits das Steuerrecht, hierbei besonders die Abgabenordnung (AO). Aber auch die Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee sind u.U. von Bedeutung.

Weitere Grundlagen sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die International Accounting Standards (IAS) und die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)

Siehe auch

Betriebswirtschaftslehre, Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Wirtschaftsprüfer, Bilanz, Erfolgsrechnung

20px Wikibooks: Rechnungswesen

See also: Rechnungswesen, AO, Abgabenordnung, Betriebswirtschaftslehre, Bilanz, Buchführung, Bundesrepublik Deutschland, Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee, Erfolgsrechnung