Rechtfertigung (Theologie)
Rechtfertigung ist ein Zentralbegriff der christlichen Theologie innerhalb der Gnadenlehre. Das Wort ist eine Begriffsübernahme von lat. iustificatio und gr. dikaiosis. Im Neuen Testament kommt das Substantiv nur zweimal vor (Röm 4,25; 5,18), das dazugehörige Verb dikaioun ist aber ein Hauptwort v.a. der paulinischen Theologie.
Rechtfertigung bedeutet die Wiederherstellung von Gerechtigkeit zwischen Gott und den Menschen. Gerechtigkeit (hebr. zedaqah) ist ein Zentralwort schon des Alten Testaments und meint sowohl die Bundestreue Gottes wie den Bundesgehorsam der Menschen (des Bundesvolks), die innere Einstellung wie das äußere (soziale) Verhalten.
Diese in der Schöpfung angelegte Gerechtigkeit ist nach christlicher Grundüberzeugung von Seiten des Menschen unwiederbringlich und mit tödlichen Konsequenzen zerstört worden ("Sündenfall") und kann nur von Gott wiederhergestellt werden. Er hat das einseitig und aus reiner Liebe getan, indem er in Form seines Sohnes in Jesus Christus Mensch wurde, alle Menschen, v.a. die Sünder und die Armen zum nahen Reich Gottes einlud und als Preis und Besiegelung dafür am Kreuz starb.
Glauben heißt in dieser Sicht, die durch Jesus Christus ein für allemal geschehene Rechtfertigung annehmen und ihr im Leben entsprechen.
Einzelheiten der Gnadenlehre waren in allen christlichen Epochen umstritten, in der Frühzeit etwa die Frage, ob ein Christ, der nach der Taufe wieder gesündigt hat, erneut gerechtfertigt werden kann. Lösungsversuch war und ist die Buß- und Beichtpraxis.
In der Reformation Martin Luthers wurde die Rechtfertigung zum zentralen Streitpunkt, der für Luther die Grenzlinie der Kircheneinheit markierte und die Spaltung legitimierte. Seit langem hatte die kirchliche Tradition den Gläubigen viele Richtlinien und Vorschriften gegeben, wie sie durch konkrete Werke und Frömmigkeitsübungen die Lebensantwort auf das Rechtfertigungswerk Christi geben sollten (Taten der Liebe, aber auch Reliquienverehrung, Ablasszahlungen u.v.a.). Auch die Messe selbst war als "unblutige Wiederholung" des Opfers Christi und damit als Mitwirkung daran interpretiert worden. Mit der Zeit war das Primärwerk Christi hinter diesen Antwortwerken der Christen und der Kirche nahezu verschwunden.
Luther setzte (mit Berufung auf Paulus) dagegen, dass die Rechtfertigung allein durch Christus geschehen sei und dem Christen allein durch den empfangenden Glauben, nicht durch eigenes Tun zuteil werde. Der Glaube aber werde allein durch das Wort der Christusverkündigung bewirkt, das in der Bibel grundlegend und hinreichend enthalten sei und in der Predigt aktualisiert werde (sola gratia, sola fide, sola scriptura).
Katholischerseits (Konzil von Trient), und auch von den Orthodoxen Kirchen, wurde Luther vorgeworfen, seine Rechtfertigung sei lediglich eine Gerechtsprechung ohne Konsequenzen, keine wirksame Gerechtmachung. Die Sakramente der Kirche aber gäben real Anteil an der "eingegossenen Gnade" (gratia infusa).
Im nachreformatorischen konfessionellen Zeitalter wurde dieser Gegensatz stark betont, und es kam auf beiden Seiten zu Vereinseitigungen. Im Rahmen des ökumenischen Dialogs seit dem frühen 20. Jahrhundert begann dann eine Annäherung, in deren Verlauf sowohl das Anliegen der Reformation wie die Sakramente und die Bußpraxis gegenseitig gewürdigt wurden.
Höhepunkt dieser Annäherung war die ökumenische Vereinbarung über die Rechtfertigungslehre, die von römisch-katholischen und evangelisch-lutherischen Theologen erarbeitet und am 31. 10. 1999 in Augsburg feierlich unterzeichnet wurde.
Siehe auch: Rechtfertigungslehre, Werkgerechtigkeit
Weblinks
- Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
- Hirtenwort von Kardinal Lehmann zur Gemeinsamen Erklärung
- Aktuelle Literatur zur Rechtfertigung(slehre)
