Rechtsanwaltskammer
Die Rechtsanwaltskammern sind örtliche Zusammenschlüsse der Rechtsanwälte in der Bundesreprublik Deutschland. Der Bezirk einer Kammer entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt in Deutschland kraft Gesetzes zur Pflichtmitgliedschaft in den regional zuständigen Rechtsanwaltskammern.
Die Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Einzelheiten ihrer Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Sie werden durch einen ehrenamtlichen Vorstand, den die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer aus ihrer Mitte wählen, geleitet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.
Den Anwaltskammern angegliedert sind die sog. Anwaltsgerichte. Dieses Gericht entscheidet über berufsrechtlich relevante Verfehlungen von Rechtsanwälten. Neben Geldstrafen können auch Berufsverbote gegen Anwälte ausgesprochen werden.
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