Rechtsanwaltsliste

Die Rechtsanwaltsliste (auch vereinfacht Anwaltsliste genannt) ist ein Verzeichnis der bei einem Gericht zugelassenen Rechtsanwälte.

Jeder Rechtsanwalt wird in Deutschland bei genau einem Gericht zugelassen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Jedes ordentliche Gericht (Amts-, Land-, Oberlandes-, Kammergericht und der Bundesgerichtshof) führt eine Liste der bei ihm zugelassenen Rechtsanwälte. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 31 Bundesrechtsanwaltsordnung.

Inhaltsverzeichnis

Eintragung in die Rechtsanwaltsliste

Der Rechtsanwalt wird in die Liste eingetragen, sobald er

Die Eintragung in die Rechtsanwaltsliste ist für den Rechtsanwalt konstitutiv. Erst mit der Eintragung ist es ihm erlaubt die Anwaltstätigkeit auszuüben (§ 32 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). In der Ausübung seiner Tätigkeit ist er nicht auf das Gericht beschränkt bei dem er zugelassen, mithin in dessen Liste er geführt wird.

Informationen in der Rechtsanwaltsliste

Die Rechtsanwaltsliste enthält Informationen über

Löschung in der Rechtsanwaltsliste

Der Rechtsanwalt wird nach § 36 Bundesrechtsanwaltsordnung in der Rechtsanwaltsliste gelöscht, bei

Weblinks

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See also: Rechtsanwaltsliste, Amtsgericht, Anwaltskanzlei, Bundesgerichtshof, Bundesrechtsanwaltsordnung, Gericht, Kammergericht, Landgericht, Oberlandesgericht