Rechtsanwaltsliste
Die Rechtsanwaltsliste (auch vereinfacht Anwaltsliste genannt) ist ein Verzeichnis der bei einem Gericht zugelassenen Rechtsanwälte.
Jeder Rechtsanwalt wird in Deutschland bei genau einem Gericht zugelassen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Jedes ordentliche Gericht (Amts-, Land-, Oberlandes-, Kammergericht und der Bundesgerichtshof) führt eine Liste der bei ihm zugelassenen Rechtsanwälte. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 31 Bundesrechtsanwaltsordnung.
| Inhaltsverzeichnis |
Eintragung in die Rechtsanwaltsliste
Der Rechtsanwalt wird in die Liste eingetragen, sobald er
- vereidigt ist,
- seinen Wohnsitz angezeigt hat und
- eine Kanzlei eingerichtet hat (soweit er nicht von dieser Pflicht befreit ist).
Die Eintragung in die Rechtsanwaltsliste ist für den Rechtsanwalt konstitutiv. Erst mit der Eintragung ist es ihm erlaubt die Anwaltstätigkeit auszuüben (§ 32 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). In der Ausübung seiner Tätigkeit ist er nicht auf das Gericht beschränkt bei dem er zugelassen, mithin in dessen Liste er geführt wird.
Informationen in der Rechtsanwaltsliste
Die Rechtsanwaltsliste enthält Informationen über
- den Zeitpunkt von Zulassung und Vereidigung,
- den Wohnsitz,
- den Kanzleisitz und
- die Erlaubnis
- auswärtige Sprechtage abzuhalten,
- eine Zweigstelle einzurichten sowie
- weitere Befreiungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Löschung in der Rechtsanwaltsliste
Der Rechtsanwalt wird nach § 36 Bundesrechtsanwaltsordnung in der Rechtsanwaltsliste gelöscht, bei
- Tod des Rechtsanwaltes,
- Erlöschen der Zulassung und
- Widerruf der Zulassung.
Weblinks
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
</div>
