Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist jede (auch formlose) rechtlich anerkannte Möglichkeit, gegen eine staatliche Entscheidung mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung vorzugehen. Ein Rechtsbehelf, mit Suspensiveffekt und Devolutiveffekt wird als Rechtsmittel bezeichnet. Ein in den meisten Verfahrensordnungen geregelter Rechtsbehelf ist z. B. die Beschwerde.

Formlose Rechtsbehelfe (beispielsweise Dienstaufsichtsbeschwerden) sind – Juristenspott zufolge – "formlos, fristlos, fruchtlos".

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrechtliche Entscheidungen müssen in der Regel mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden, mit der über die Anfechtungsmöglichkeiten aufgeklärt wird. Ist die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie ganz, so bewirkt dies, dass die Frist, innerhalb der die Entscheidung angefochten werden kann, nicht zu laufen beginnt, an ihre Stelle tritt eine einjährige Ausschlussfrist. Ist in der Entscheidung darauf hingewiesen worden, dass kein Rechtsbehelf möglich ist, so gibt es keine Frist, und der Rechtsbehelf kann unbegrenzt eingelegt werden.

Siehe auch

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Rechtsbehelf, Ausschlussfrist, Beschwerde, Devolutiveffekt, Erinnerung (Recht), Frist, Petition, Portal Verhandlung und Verkauf, Rechtsbehelfsbelehrung