Rechtsbehelfsbelehrung
Als Rechtsbehelfsbelehrung (gegebenenfalls auch Rechtsmittelbelehrung) bezeichnet man die Belehrung des oder der Adressaten eines Verwaltungsaktes oder einer Gerichtsentscheidung über ihm oder ihnen zustehende Möglichkeiten, die behördliche oder gerichtliche Entscheidung anzufechten. Im Unterschied zu gerichtlichen Verfahren ist in Verwaltungsverfahren die Rechtsbehelfsbelehrung regelmäßig als Bestandteil einer förmlichen Verwaltungsentscheidung, z. B. eines Bescheides, vorgeschrieben.
Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung enthält
- die Bezeichnung als Rechtsbehelfsbelehrung oder Rechtsmittelbelehrung,
- die Behörde oder das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist sowie
- die Frist, innerhalb der das Rechtsmittel einzulegen und gegebenenfalls zu begründen ist,
- eventuell einzuhaltende Formvorschriften bei der Einlegung oder Begründung (beispielsweise Unterzeichnung einer schriftlichen Begründung durch einen Rechtsanwalt).
Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung ganz oder fehlt die Angabe der Frist, in der die Anfechtung erklärt werden kann, so beginnt die Anfechtungsfrist nicht zu laufen. In manchen Fällen ist dann gleichwohl eine gesetzliche Höchstfrist für eine Anfechtung gegeben. Sie beträgt in Deutschland beispielsweise bei Verwaltungsakten ein Jahr.
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