Rechtsbehelfsbelehrung

Als Rechtsbehelfsbelehrung (gegebenenfalls auch Rechtsmittelbelehrung) bezeichnet man die Belehrung des oder der Adressaten eines Verwaltungsaktes oder einer Gerichtsentscheidung über ihm oder ihnen zustehende Möglichkeiten, die behördliche oder gerichtliche Entscheidung anzufechten. Im Unterschied zu gerichtlichen Verfahren ist in Verwaltungsverfahren die Rechtsbehelfsbelehrung regelmäßig als Bestandteil einer förmlichen Verwaltungsentscheidung, z. B. eines Bescheides, vorgeschrieben.

Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung enthält

Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung ganz oder fehlt die Angabe der Frist, in der die Anfechtung erklärt werden kann, so beginnt die Anfechtungsfrist nicht zu laufen. In manchen Fällen ist dann gleichwohl eine gesetzliche Höchstfrist für eine Anfechtung gegeben. Sie beträgt in Deutschland beispielsweise bei Verwaltungsakten ein Jahr.

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See also: Rechtsbehelfsbelehrung, Behörde, Entscheidung (Gericht), Form (Recht), Frist, Gericht, Rechtsanwalt, Rechtsbehelf, Verwaltungsakt