Rechtsgeschichte
Die Rechtsgeschichte widmet sich der Erforschung und systematischen Erfassung der Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Zeiten.
Im Mittelpunkt rechtsgeschichtlicher Betrachtungen steht traditionell das Römische Recht, da es auf Grund seiner Rezeption in den späteren europäischen (und indirekt auch außereuropäischen) Rechtsordnungen bis heute fortwirkt. Daneben sind aber auch andere antike Rechte (babylonisches, ägyptisches, griechisches Recht) und die regional sehr zersplitterten mittelalterlichen Rechte Gegenstand der Forschung. Von besonderem Interesse ist hier das englische Common Law, das wegen seiner immer noch aktuellen Bedeutung für die Länder des angelsächsischen Rechtskreises aber in Deutschland nicht als Gegenstand rechtsgeschichtlicher, sondern eher rechtsvergleichender Forschung gilt.
In der kontinentalen europäischen Rechtsgeschichte lassen sich folgende Epochen unterscheiden:
| Inhaltsverzeichnis |
Antike
Griechisches Recht
Römisches Recht
Corpus iuris civilis Institutionen Codex Iustinianus
Mittelalterliches deutsches Recht
Das Recht des deutschen Mittelalters wird geprägt durch die Gesetzgebung in den sog. Landfrieden, sowie durch Gewohnheitsrecht, das uns insbesondere durch private Rechtsaufzeichnungen überliefert ist. Das bedeutendste Rechtsbuch der Epoche war der Sachsenspiegel. Wichtig war auch der Schwabenspiegel.
Gemeines Recht
Mit der sog. Rezeption wurde in ganz Europa, seit dem 15. Jahrhundert verstärkt auch in Deutschland das römische Recht angewandt, wie es schon seit Jahrhunderten an den italienischen Universitäten gelehrt wurde. Neben dem Unterricht an den neu gegründeten deutschen Universitäten vermittelten Rechtsbücher das neue, sog. "gemeine" (= allgemeine, in ganz Europa geltende) Recht. Das erste Rechtsbuch dieser Art war der Klagspiegel. Bereits im 16. Jahrhundert entwickelte sich eine Wissenschaft des gemeinen Rechts. Vor allem aber neue, dem römischen Recht angepaßte Stadt- und Landrechte (sog. Stadt- und Landrechtsreformationen) brachten die Rechtsentwicklung voran.
Rezeption des römischen Rechts, Klagspiegel, Reichskammergericht, Pandektenwissenschaft
Zeit der Kodifikationen
(österreichisches) ABGB
Code Civil
BGB
Aufgabe des Reichsgerichts war es nach 1900, das neugeschaffene BGB mit Leben zu erfüllen.
Neueste Deutsche Geschichte
Justiz in der Weimarer Republik
- Die Verteidiger der Republik:
- Gustav Radbruch, Rechtsphilosph, Strafrechtslehrer und wiederholt Justizminister.
- Die Totengräber der Republik:
- Georg Neithardt, der Richter, der den Österreicher Hitler nach dem Putsch von 1923 von der Ausweisung verschonte und dafür 1933 mit dem Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts München belohnt wurde.
Jurisprudenz und Justiz im Dritten Reich
- Institutionen und Normen: Volksgerichtshof Sondergericht Polenstrafrechtsverordnung Reichstagsbrandverordnung Ermächtigungsgesetz
- "Richter": Roland Freisler Hans-Joachim Rehse
- Akademische Stützen des System: Carl Schmitt Karl Larenz Theodor Maunz Ernst Forsthoff Ernst Rudolf Huber Ulrich Scheuner
- Juristen mit Zivilcourage: Ludwig Raiser
Nachkriegsdeutschland
- Der Bundesgerichtshof und das Problem der Rechtsbeugung
- Die Justiz in der DDR
Literatur
I. Römisches Recht / Römische Rechtsgeschichte
- Friedrich Carl von Savigny: Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter. 1834
- Max Kaser, Rolf Knütel : Römisches Privatrecht. 17. Auflage. München 2003
- Wolfgang Kunkel / Martin Schermaier : "Römische Rechtsgeschichte", 13. Auflage, Köln - Wien 2001
- Heinrich Honsell: Römisches Recht, 5. Auflage, Zürich 2001
II. Deutsche Rechtsgeschichte
- Heinrich Mitteis, Heinz Lieberich: Deutsche Rechtsgeschichte, 19. Auflage, München 1992
III. Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
- Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Aufl. Göttingen 1996, ISBN 3525181086
- Gerhard Wesenberg, Gunther Wesener: Neuere Deutsche Privatrechtsgeschichte. 4. Auflage. Wien - Graz 1984
IV. Allgemeine Einführung
- Uwe Wesel: Die Geschichte des Rechts - Von den Frühformen bis zur Gegenwart, 2. Auflage 2001 ISBN 3-406-47543-4
- Stephan Meder: Rechtsgeschichte - Eine Einführung, ISBN 3-8252-2299-3
V. Handbücher
- Adalbert Erler: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), 5 Bde., Berlin 1971-1998
Weblinks
- Joachim Feldmann, Alles was Recht ist. Sonderteil: Wie das deutsche Recht entstand - Ein Blick in unsere Rechtsgeschichte (Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit)
- Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte: [1]
- Dr. Klaus Abrahamsohn: Rechtsgeschichte des Alten Orients. Mose und der Bundesschluss am Berge Sinai, in forum historiae iuris, Erste europäische Internetzeitschrift für Rechtsgeschichte, 2001
- Mathias Schmoeckel: Rechtsgeschichte im 21. Jahrhundert. Ein Diskussionsbeitrag zur Standortbestimmung, in forum historiae iuris, Erste europäische Internetzeitschrift für Rechtsgeschichte, 2000
- Dr. Steffen Breßler LL. M.:"www.rechtsgeschichte.de" - mit Verweisen auf weitere elektronische Ressourcen
- Ref. iur. Thorsten Mies:"www.rechtsgeschichte-online.de" - zum Teil noch im Aufbau befindliche Seite mit umfangreicher Einführung in die Deutsche Rechtsgeschichte der frühen und hohen Mittelalters und in die Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
- Forum Justizgeschichte e.V. [2]
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