Rechtsgeschichte

Die Rechtsgeschichte widmet sich der Erforschung und systematischen Erfassung der Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Zeiten.

Im Mittelpunkt rechtsgeschichtlicher Betrachtungen steht traditionell das Römische Recht, da es auf Grund seiner Rezeption in den späteren europäischen (und indirekt auch außereuropäischen) Rechtsordnungen bis heute fortwirkt. Daneben sind aber auch andere antike Rechte (babylonisches, ägyptisches, griechisches Recht) und die regional sehr zersplitterten mittelalterlichen Rechte Gegenstand der Forschung. Von besonderem Interesse ist hier das englische Common Law, das wegen seiner immer noch aktuellen Bedeutung für die Länder des angelsächsischen Rechtskreises aber in Deutschland nicht als Gegenstand rechtsgeschichtlicher, sondern eher rechtsvergleichender Forschung gilt.

In der kontinentalen europäischen Rechtsgeschichte lassen sich folgende Epochen unterscheiden:

Inhaltsverzeichnis

Antike

Griechisches Recht

Solon Sophisten

Römisches Recht

Corpus iuris civilis Institutionen Codex Iustinianus

Mittelalterliches deutsches Recht

Das Recht des deutschen Mittelalters wird geprägt durch die Gesetzgebung in den sog. Landfrieden, sowie durch Gewohnheitsrecht, das uns insbesondere durch private Rechtsaufzeichnungen überliefert ist. Das bedeutendste Rechtsbuch der Epoche war der Sachsenspiegel. Wichtig war auch der Schwabenspiegel.

Gemeines Recht

Mit der sog. Rezeption wurde in ganz Europa, seit dem 15. Jahrhundert verstärkt auch in Deutschland das römische Recht angewandt, wie es schon seit Jahrhunderten an den italienischen Universitäten gelehrt wurde. Neben dem Unterricht an den neu gegründeten deutschen Universitäten vermittelten Rechtsbücher das neue, sog. "gemeine" (= allgemeine, in ganz Europa geltende) Recht. Das erste Rechtsbuch dieser Art war der Klagspiegel. Bereits im 16. Jahrhundert entwickelte sich eine Wissenschaft des gemeinen Rechts. Vor allem aber neue, dem römischen Recht angepaßte Stadt- und Landrechte (sog. Stadt- und Landrechtsreformationen) brachten die Rechtsentwicklung voran.

Rezeption des römischen Rechts, Klagspiegel, Reichskammergericht, Pandektenwissenschaft

Zeit der Kodifikationen

(österreichisches) ABGB

Code Civil

BGB

Aufgabe des Reichsgerichts war es nach 1900, das neugeschaffene BGB mit Leben zu erfüllen.

Neueste Deutsche Geschichte

Justiz in der Weimarer Republik

Jurisprudenz und Justiz im Dritten Reich

Nachkriegsdeutschland

Literatur

I. Römisches Recht / Römische Rechtsgeschichte

II. Deutsche Rechtsgeschichte

III. Privatrechtsgeschichte der Neuzeit

IV. Allgemeine Einführung

V. Handbücher

Weblinks

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See also: Rechtsgeschichte, 15. Jahrhundert, 16. Jahrhundert, 21. Jahrhundert, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesgerichtshof, Bürgerliches Gesetzbuch, Carl Schmitt, Code Civil, Codex Iustinianus