Rechtsinstitut

Unter einem Rechtsinstitut versteht man in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit aller Bestimmungen die ein bestimmtes Rechtsverhältnis oder einen Lebenssachverhalt regelt. Bekannte Rechtsinstitute des deutschen Rechts sind Ehe, Eigentum, Vertrag, Erbrecht etc. Auf Grund der Bedeutung mancher Rechtsinstitute ist ihr Bestand im deutschen Grundgesetz garantiert, zum Beispiel Ehe und Familie in Art. 6 GG und Eigentum und Erbrecht in Art. 14 GG.

See also: Rechtsinstitut, Ehe, Eigentum, Erbrecht, Grundgesetz, Recht, Rechtswissenschaft, Vertrag, Rechtsverhältnis