Rechtsperson
Eine Rechtsperson ist in Deutschland eine Person, die rechtsfähig ist, also beispielsweise in eigenem Namen Verträge abschließen darf. Sie ist entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person. Nicht jede Rechtsform ist notwendigerweise auch eine eigene Rechtsperson. So kann die BGB-Gesellschaft nicht als solche, sondern nur als Gruppe ihrer Mitglieder Verträge abschließen.
Siehe auch: Recht
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Kategorie:Rechtslexikon
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