Rechtspfleger
Rechtspfleger sind in Deutschland Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staatsanwaltschaften, die die durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahrnehmen. Die meisten dieser Aufgaben waren früher von Richtern zu erledigen und wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in immer größerem Umfang auf Rechtspfleger übertragen.
Ebenso wie Richter sind Rechtspfleger in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen eines Vorgesetzten abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden ("sachliche Unabhängigkeit"). Im Gegensatz zu Richtern sind Rechtspfleger nicht "persönlich" unabhängig. So ist beispielsweise die Versetzung an ein anderes Gericht auch ohne Zustimmung des Rechtspflegers möglich, wenn die beamtenrechtlichen Vorausssetzungen vorliegen.
Aufgaben
Ein Schwerpunkt der rechtspflegerischen Tätigkeit stellt die freiwillige Gerichtsbarkeit dar, in der - von Ausnahmen abgesehen - Richter nur noch in der Rechtsmittelinstanz tätig werden.
Zur freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören beispielsweise:
- Nachlassrecht
- Betreuungsrecht
- Vormundschaftsrecht
- Grundbuchrecht
- Registerrecht:
- Handelsregister
- Genossenschaftsregister
- Vereinsregister
- Güterrechtsregister
- Partnerschaftsregister
- Schiffsregister
- Schiffsbauregister
Darüber hinaus werden Rechtspfleger unter anderem mit folgenden Aufgaben befasst:
- Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Insolvenzverfahren
- Kostenfestsetzung
- Strafvollstreckung
- Rechtsantragstelle
Beamte des gehobenen Justizdienstes, die in der Gerichtsverwaltung in Bereichen wie Geschäftsleitung, Personalverwaltung, Haushalt, Informationstechnik und Planung/Organisation beschäftigt werden, sind nicht Rechtspfleger. Als Verwaltungsbeamte sind sie nicht unabhängig, sondern an Weisungen Vorgesetzter gebunden.
Ausbildung
Rechtspfleger absolvieren ein dreijähriges Studium an einer landeseigenen Fachhochschule mit berufspraktischen Ausbildungsabschnitten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Mit bestandener Prüfung wird der Hochschulgrad "Diplom-Rechtspfleger (FH)" verliehen.
Fachhochschulen:
- Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, in Starnberg
- Fachhochschule Schwetzingen, Hochschule für Rechtspflege, in Schwetzingen, Baden-Württemberg
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Hochschule für den öffentlichen Dienst, in Hildesheim
- Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin
- Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Fachbereich Rechtspflege,
- Verwaltungsfachhochschule, Fachbereich Rechtspflege, in Rotenburg a.d. Fulda, Hessen
Weblinks
- Text des Rechtspflegergesetzes
- Informationen des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen zur Rechtspflegerausbildung
- Die Bundesagentur für Arbeit zu Aufgaben und Tätigkeiten des Rechtspflegers
- Bund Deutscher Rechtspfleger e. V.
- Die Seite von, für und über Rechtspfleger
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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