Rechtssubjekt
Ein Rechtssubjekt ist jemand, der rechtsfähig, also Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Zu den Rechtssubjekten gehören der Mensch als natürliche Person sowie die juristische Person.
Vom Rechtssubjekt zu unterscheiden ist das jeweilige Recht selbst und der Gegenstand des jeweiligen Rechts, das sog. Rechtsobjekt.
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