Redundanz
Der Begriff Redundanz (v. lat. redundare – im Überfluss vorhanden sein) bezeichnet allgemein das mehrfache Vorhandensein funktions-, inhalts- oder wesensgleicher Objekte. Ausgehend von dieser Grundbegrifflichkeit haben einige Fachdisziplinen spezifische Bedeutungen des Redundanzbegriffs ausgeprägt. Redundanz bedeutet insbesondere in der Geräte- und Anlagentechnik das zusätzliche Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer Ressourcen eines technischen Systems, wenn diese bei einem störungsfreien Betrieb im Normalfall nicht benötigt werden, siehe Redundanz (Technik).
- das mehrfache Vorhandensein ein und derselben Information, siehe Redundanz (Information).
- in der Informationstheorie die Differenz zwischen Nachrichtengehalt und Entropie, siehe Redundanz (Informationstheorie).
- in der Philosophie, Kausaltheorie: Als redundant gelten Teile einer für eine Wirkung ceteris paribus hinreichenden Faktorenkonjugation, wenn nach deren Abtrennung die übrigen Konjugationsglieder immer noch für die gleiche Wirkung hinreichend sind, siehe Redundanz (Philosophie).
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