Refugium
Das Refugium (lat.) bezeichnet leicht veraltet den Zufluchtsort eines Individuums oder eines Tieres. Wie das lateinische Zitat aus dem Rechtskodex belegt, gilt es speziell für die Privatperson, wird aber auch seltener bei Tierarten (siehe 2. Zitat von Gottfried Keller), insbesondere bei geschützten oder seltenen Tierrassen in Naturdokumentationen verwendet. In der englischen und französischen Sprache hat sich interessanterweise die lateinische Stammform stärker bewahrt (vgl. z.B. refugee, engl. für Flüchtling). Ein Refugium war auch ein Haus innerhalb einer befestigten Stadt, wo sich Brüder oder Schwester eines Klosters zurückziehen konnten, als ihr Kloster selbst wegen Kriegshandlungen zu unsicher war.
Zitate
- "Domus tutissimum cuique refugium atque receptaculum." (Corpus Iuris Civilis, Digestae 2. 4,18) = Das eigene Haus ist für jeden der sicherste Zufluchtsort.
- "Da brachte ich eine neue Fliege herbei; die Spinne packte sie wie die frühere; allein schon machte sich der erste Wegelagerer wieder herbei, dem der Hunger keine Wahl lassen mochte; und nun, statt das neue Opfer kunstgerecht einzuwickeln, nahm sie es kurzweg zwischen die Freßzangen und trug es, wie der Bär das Lamm, nicht nach dem Mittelsitze, sondern aus dem Netze heraus nach einem Refugium." (Gottfried Keller, Der grüne Heinrich, Keller-SW Bd. 4, S. 620)
