Refugium

Das Refugium (lat.) bezeichnet leicht veraltet den Zufluchtsort eines Individuums oder eines Tieres. Wie das lateinische Zitat aus dem Rechtskodex belegt, gilt es speziell für die Privatperson, wird aber auch seltener bei Tierarten (siehe 2. Zitat von Gottfried Keller), insbesondere bei geschützten oder seltenen Tierrassen in Naturdokumentationen verwendet. In der englischen und französischen Sprache hat sich interessanterweise die lateinische Stammform stärker bewahrt (vgl. z.B. refugee, engl. für Flüchtling). Ein Refugium war auch ein Haus innerhalb einer befestigten Stadt, wo sich Brüder oder Schwester eines Klosters zurückziehen konnten, als ihr Kloster selbst wegen Kriegshandlungen zu unsicher war.

Zitate

See also: Refugium, Bären, Corpus Iuris Civilis, Englische Sprache, Fliege, Flüchtling, Französische Sprache, Gottfried Keller, Haus, Hunger