Regierungsbezirk

thumb|250px|Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands Ein Regierungspräsidium ist eine Verwaltungsbehörde mit Bündelung von Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In manchen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde als Regierung oder Bezirksregierung bezeichnet. Die Regierungspräsidien stehen als Mittelinstanz (Landesmittelbehörde) zwischen der Ministerialebene und den Kommunen (bzw. unteren Landesbehörden). Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk. In kleineren Bundesländern existiert diese Verwaltungsebene nicht.

In nahezu allen Bundesländern wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu verlagern.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bereits 1815/16 gliederte Preußen sein Staatsgebiet in Provinzen und Regierungsbezirke. Im Deutschen Reich gab es ebenfalls Regierungsbezirke als Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung. Nach 1945 wurden sie in den größeren Flächenstaaten wieder als staatliche Mittelinstanz eingerichtet. In Nordrhein-Westfalen bestehen sie bis heute noch. Die Verwaltungsbehörde für die Regierungsbezirke, deren Grenzen sich im Laufe ihrer Geschichte mehrmals geändert haben, wurde entweder "Regierungspräsidium", "Regierung", "Der Regierungspräsident" oder "Bezirksregierung" genannt. Leiter dieser Behörde ist im allgemeinen der Regierungspräsident. In anderen Flächenstaaten gab es ähnliche Verwaltungseinheiten mit unterschiedlichen Bezeichnungen, z. B. "Kreishauptmannschaft" (in Sachsen) oder "Kreis" (nicht zu verwechseln mit den heutigen Kreisen).

Regierungsbezirke

In folgenden deutschen Ländern gibt es Regierungsbezirke:

Ehemalige Regierungsbezirke

aufgelöst vor 2000

Regierungsbezirke in Deutschland, die bei den Gebietsreformen der 1960er und 1970er Jahre verändert bzw. aufgelöst wurden:

aufgelöst seit 2000

In mehreren Bundesländern wurden die Regierungsbezirke erst in jüngster Zeit aufgelöst:

Statt der alten regionalen Struktur wurden die obersten Landesbehörden im Rahmen einer Reform funktional gegliedert und organisatorisch direkt den entsprechenden Ministerien zugeordnet. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (http://www.add.rlp.de) übernimmt innerhalb der neuen Struktur eine zentrale Funktion und untersteht direkt der Staatskanzlei.

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See also: Regierungsbezirk, 1815, 1816, 1945, Baden-Württemberg, Bayern, Bezirk (Bayern), Deutsches Reich, Deutschland, Freistaat Sachsen